Oldtimerversicherung ohne Erstwagen und Garage
Liebe Kollegen,
mein 79er SC ist endlich da. Neben TÜV und Zulassung schlage ich mich nun mit der Frage der Oldtimerversicherung ohne Erstwagen und Garage herum.
Mein "Erstwagen" ist da innerstädtische Wohnlage Fahrrad (auch im Winter) und ÖPNV. Ich habe auch einen Makler gefunden, der das akzeptieren würde. Aber bei grundsätzlich nächtlicher Unterbringung in einer Garage war er ganz kategorisch.
Über die Arbeit habe ich tatsächlich einen abschliessbaren Tiefgaragenplatz, der allerdings 1,7km entfernt ist, und sich somit eher für Urlaub und eventuell den Winter anbietet, falls ich das Auto abmelden sollte.
Ich will schon spontan mal abends irgendwohin fahren können, und zu meiner Wohnung zurück kehren, Individualverkehr eben.
Die HUK24 signalisiert mir, daß bei ihnen das Auto nicht zum Wiederbeschaffungswert versichert werden kann. Es habe bei Verlust/Totalschaden nur den Schrottwert!
Hier verstehe ich die Oldtimerversicherungen nicht. Ein normales Auto, was sagen wir mal 30Tsd wert ist, kann man doch auch jede Nacht auf der Strasse stehen lassen. Das dadaurch erhöhte Diebstahl- und Vandalismusrisiko spiegelt sich in entsprechend höheren Kasko-Beiträgen.
Warum geht das nicht bei einem Oldtimer? Der eigentliche Garagengrund, dass nämlich dauerhaftes draußen stehen bei einem alten Auto unter hiesigen Klimabedingungen auch ein Rostproblem machen könnte, kann der Versicherung doch egal sein?
Um nur mit Haftpflicht herumzufahren, dafür ist mir das Auto auch ideell einfach zu teuer geworden.
Weiss jemand einen Tip, außer zu Lloyds of London zu gehen (wo man ja auch exotische Sachen wie Körperteile versichern können soll)?
Gruss
Daniel
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