Rainers Aussage ist richtig.
Ich muss nur 2 Punkte ergänzen:
1. Die Arbeiten müssen
nach Herstellervorschrift aus geführt werden, daß muss die Werkstatt auch durch z.B. den original Wartungsplan (in Art und Umfang der Arbeiten) o.ä. Belege nachweisen.
2. Es müssen
original Ersatzteileverwendet werden.
Da kann man sich jetzt wieder streiten, es gelten nach der neuen GVO auch solche Ersatzteile als "original" die direkt vom Zulieferer des Herstellers stammen.
z.B. bei BMW: Öl, Luft, Pollenfilter des Herstellers "Knecht", Zündkerzen von "NKG",
Keilrippenriemen von "Contitech".
Da wird´s schon schwierig, die "Bosch" Zündkerze ist für den BMW somit kein Original-Ersatzteil...
Megalol, aber ich denke da wird es demnächst noch einige Urteile zuungunsten der Fahrzeughersteller hageln.
Ich musste mich aus beruflichen Gründen sehr genau mit dem Thema befassen, da ich eine eigene freie Werkstatt betreibe und uns die Leute die Bude einrennen, mit den "Garantiezeit - Inspektionen".