Zitat:
Zitat von hoppepit
Einspruch Euer Ehren.
Auf dem Abnahmeprotokoll meiner 7+8x16er Füchse steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
Mit dem Wisch vom TÜV rumfahren sollte man nicht, kann Ärger geben!!
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Mit DEM Wisch sicher. Die Frage ist nur, wie, bzw. auf welcher Grundlage, es bei Dir zu DIESER Anweisung kam.
Und von Wann ist die Abnahme; vor 2005?
Denn da gab es EU-Richtlinienänderungen.
Ich habe seit 1996 schon einige Abnahmen auf Basis lediglicher (Festigkeits-)Gutachten in Form von Eizelabhnahmen hinter mir (*).
Solch eine Anweisung wie oben zitiert hatte ich bis dato nicht.
(u.A. Spurplatten, Tieferlegungfedern, Lenkräder, Rad-Reifenkombinationen..)
Jemand vom Fach hier, der das erläutern kann?