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Eintragung Fuchsfelgen
Hallo zusammen,
leider habe ich schon wieder eine Frage zur Eintragung von Felgen. Ich fahre einen 911 sc Bj. 1983. Im KFZ-Schein steht: Ziff.22 Vorderachse: 205/55VR 16 Ziff.23 Hinterachse: 225/50VR 16 Ziffer 33 Bemerkungen: zu Ziff.22 A.Felge 6j x16H2 zu Ziff.33 A.Felge 7j x16H2 Meine Frage: Muß ich 6er und 7er Fuchsfelgen mit der Bereifung 205/55 VA und 225/50 HA eintragen lassen? Oskar |
Zitat:
schick mir Deine e mail addy und ich hänge Dir die Porsche Herstellerbescheinigung an. Luftgekühlte Grüße Bernd |
Hallo Oskar,
muss nicht eingetragen werden! Felgen entsprechen der Eintragung Reifen entsprechen der Eintragung |
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Fuschfelgen
Danke Bernd,Axel und Peter für Eure Antworten..
Oskar |
Und: wenns schon im Schein steht, warum "nochmal" ?
Die Frage dürfte sich also garnicht stellen. Dazu kommt: eine EINTRAGUNG ist keine Pflicht! Die Abnahme, ist (u.U.) entscheidend. Ergo: man kann auch das Abnahmeprotokoll des TÜV/der Dekra/GTÜ ins Handschughfach legen und spart die Gebühren der Umschreibung bei der Zulassungsstelle ;-) Merke: ABE => AllgemeineBetriebsErlaubnis => ein-/anbauen und Abfahrt Gutachten => meist mit Prüfung/Abnahme pflichtverbunden |
Zitat:
Auf dem Abnahmeprotokoll meiner 7+8x16er Füchse steht: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich." Mit dem Wisch vom TÜV rumfahren sollte man nicht, kann Ärger geben!! |
das eintrgen in den fahrzeugschein ist hierbei ausserdem der kleinste posten...habe heute meine 6x16 und 8x16 füchse plus 7mm distanzscheiben vorne eintragen lassen...das straßenverkehrsamt hat für den druck und den neuen lappen 11 euronen bekommen...die scheiben inkl.einbau 120 tacken und die abnahme beim TÜV für beides 110...die neu aufgearbeiteten 8x16 rechne ich jetzt lieber nicht dazu...beim tüv wurde mir aber auch gesagt ich könne mir das handschuhfach auch zumüllen und müsste nicht eintragen...wahrscheinlich eine Grauzone in der Praxis...
grüße, michael |
Zitat:
Und von Wann ist die Abnahme; vor 2005? Denn da gab es EU-Richtlinienänderungen. Ich habe seit 1996 schon einige Abnahmen auf Basis lediglicher (Festigkeits-)Gutachten in Form von Eizelabhnahmen hinter mir (*). Solch eine Anweisung wie oben zitiert hatte ich bis dato nicht. (u.A. Spurplatten, Tieferlegungfedern, Lenkräder, Rad-Reifenkombinationen..) Jemand vom Fach hier, der das erläutern kann? |
Zitat:
grüße, Michael |
Amtsschimmelneuerung :kopfkratz:
Als ich jetzt TÜV gemacht habe und wir ins schwätzen kamen (u.a. deswegen), wurde lediglich abgesegnet, dass die rad-Reifenkombination im Abnahmeregister für SC analog Carrera ab 1983 vorhanden ist. Fertig. Hat nicht weiter interessiert. |
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