
02.03.2007, 11:14
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Zitat:
Auch die Bundesregierung hält zum jetzigen Zeitpunkt eine bundesweite Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungsverordnung für Oldtimer für nicht erforderlich. Für die Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes sind meiner Meinung nach jedoch keine generellen Ausnahmegenehmigungen nötig, sondern es reichen Spezialgenehmigungen zu besonderen Ereignissen, zum Beispiel Sternfahrten, Oldtimer-Ralleys oder Jahres- und Gedenktage.
Die vielen laut gewordenen Ansprüche auf Ausnahmen werden von den Ländern aufgegriffen und im Bundesrat neuerlich eingebracht. Eine einheitliche Anwendung der Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesländer ist wünschenswert.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir beraten heute in erster Lesung einen Antrag meiner Fraktion, mit dem wir den Bundesgesetzgeber auffordern, generelle bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer von feinstaubbedingten Fahrverboten zu ermöglichen.
Hintergrund ist die vor einem Jahr beschlossene Kennzeichnungsverordnung, die heute in Kraft getreten ist. Sie sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoffplaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem ebenfalls neu eingeführten Verkehrszeichen "Umweltzone" haben Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen.
Weithin ist eine große Verunsicherung bei den Menschen darüber entstanden, welche Kommunen denn nun Umweltzonen einrichten werden und welche Fahrzeuge denn von Fahrverboten betroffen sein werden. Eine Fahrzeuggruppe, die beim Erlass von Fahrverboten ganz sicher betroffen sein wird sind historische Kraftfahrzeuge, die sogenannten Oldtimer.
Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte und die weitestgehend original erhalten sind. Mit dem guten Erhaltungszustand dieser Fahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen Fällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht zuletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des Originalzustands dieser Fahrzeuge.
Die Zahl dieser Fahrzeuge in Deutschland ist mit rund 150 000 als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugen überschaubar. Schätzungen zufolge dürften insgesamt weniger als 300 000 Fahrzeuge in Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl dieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im Gegensatz zu Dieselmotoren nur geringe oder überhaupt keine antriebsbedingten Feinstaubemissionen aufweisen. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ist zudem gering. Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP von etwa 6 600 Kilometern pro Jahr und Fahrzeug spricht, liegt die tatsächliche Jahresfahrleistung von Oldtimern vermutlich bei weniger als der Hälfte dieser Zahl. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Feinstaubbelastungen insgesamt verschwindend niedrig sein dürfte. Ein generelles Fahrverbot für Oldtimer, das vielleicht durch einen Flickenteppich von kommunal unterschiedlichen Ausnahmen ausgehöhlt wird, ist unsinnig und wird das Feinstaubproblem in unseren Innenstädten sicher nicht lösen. Deshalb sollten Oldtimer durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung generell von Fahrverboten ausgenommen werden.
Bevor man nun die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und sagt, bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer kommen auf gar keinen Fall infrage, bedenke man Folgendes: Das Auto wurde in Deutschland erfunden. Es ist Teil unserer Geschichte, Teil unseres historischen Kulturgutes, und bei allen Herausforderungen, denen wir uns heute gegenüber sehen, ist es auch Teil unserer Zukunft; denn auf absehbare Zeit ist es aus unserem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Welches Signal senden wir in die Welt, wenn wir den historischen Charme von Oldtimern, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn sie durch die Stadt fahren, für immer aus unseren Innenstädten verbannen? Welches Signal senden wir, wenn wir diesen Teil unserer Geschichte für immer ins Museum verbannen?
Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsender und sind damit ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor. Allein in Deutschland lassen sich mehrere Milliarden Euro Umsatz jährlich den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur und Restaurierung von Oldtimern zuordnen. Eine große Zahl von Messen, Oldtimervorführungen und -fahrten finden jedes Jahr statt und ziehen damit Hunderttausende Besucher an. Bereits die seit Monaten laufende Diskussion um Fahrverbote hat zu spürbaren Umsatzeinbußen in diesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen Großstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf Oldtimer spezialisiert. Etliche Oldtimergaragen im Ruhrgebiet sind von der Schließung bedroht, in München und Stuttgart - so war vor wenigen Tagen in einer großen Zeitung zu lesen - haben Besitzer von Oldtimern bereits begonnen, ihre Fahrzeuge zu verkaufen. Und all das verantworten Koalitionsfraktionen in der irrigen Annahme, sie würde das Feinstaubproblem lösen, wenn sie Oldtimer aus unseren Innenstädten verbannen. Ich fordere, Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen und nicht - wie schon viel zu oft geschehen - die Menschen zu gängeln und Wirtschaftszweige in der Annahme zugrunde zu richten, irgendein Problem damit zu lösen.
Lutz Heilmann (DIE LINKE): Heute ist die sogenannte Plakettenverordnung in Kraft getreten - die Sie von der FDP mit ihrem Antrag ändern wollen. Sie kommen mit Ihrem Antrag also reichlich spät, zumal diese Verordnung jahrelang zwischen Bund und Ländern diskutiert wurde. Dabei wurde eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer abgelehnt, weil diese auch im Vergleich zu den von Fahrverboten ausgenommen Motorrädern keine emissionsarmen Fahrzeuge sind.
Feinstaub ist eine der größten Umweltbelastungen, die direkt die Gesundheit von uns allen gefährdet. Wenn man also über Ausnahmegenehmigungen spricht, muss man auch immer die Zahl derjenigen Menschen betrachten, deren Belastung durch Fahrverbote zurückgehen würde. Der Berliner Senat geht davon aus, dass durch eine wirksame Reduktion der Feinstaubbelastung die Gesundheit von etwa 10 000 Menschen verbessert wird. Wenn nun alle von Fahrverboten Betroffenen großzügige Ausnahmegenehmigungen erhalten, dann wird es zu dieser Entlastung der Menschen nicht kommen. Deswegen muss man sorgfältig überlegen, wer von Fahrverboten befreit wird - und wer nicht.
Die Oldtimer stehen dabei für mich nicht an erster Stelle. Denn auch wenn es für die Besitzer von Oldtimern schade wäre, wenn sie nicht mehr am Brandenburger Tor vorbeifahren dürften, ist es doch etwas anderes, wenn Menschen nicht mehr zur Arbeit kommen oder wenn die Existenz von Kleinunternehmen bedroht ist, weil ihre Fahrzeuge nicht mehr in den Innenstädten fahren dürfen.
Deswegen unterstützen wir die Bestrebungen aus den Ländern, die Plakettenverordnung dahin gehend nachzubessern, dass Benziner mit geregelten Katalysatoren, die noch vor Inkrafttreten der EURO-1-Norm zugelassen wurden, dieser gleichgestellt werden. Mit der jetzigen Einstufung älterer Benziner mit G-Kat in die Schadstoffklasse 1 werden diejenigen bestraft, die einen Katalysator eingebaut haben, als der noch gar nicht vorgeschrieben war. Eine Ausnahme dieser Gruppe von Fahrzeugen würde auch die Debatten in den Kommunen entspannen, da es sich hierbei um etwa 4,5 Millionen potenziell betroffene Fahrzeuge handelt.
Zum Vergleich: Die Zahl der potenziell von Fahrverboten betroffenen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen liegt deutschlandweit etwas über 150 000. Das zeigt wieder einmal, dass Sie von der FDP nur die Interessen Ihrer Klientel vertreten. Noch erstaunlicher aber finde ich, dass Sie die Bedenken der Wirtschaft nicht aufgegriffen haben. Denn auch wenn Oldtimer Werkstätten zu Aufträgen verhelfen, ist die Zahl der von Fahrverboten betroffenen Unternehmen deutlich größer. Gerade für Kleinunternehmer wie den Gemüsehändler an der Ecke kann es den Betrieb bedrohen, wenn er sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Zuallererst gilt hier wie für alle alten Dieselfahrzeuge, dass die Besitzer dazu aufgerufen werden, die vorhin vom Bundestag beschlossene steuerliche Förderung für eine Nachrüstung in Anspruch zu nehmen. Da diese aber deutlich zu niedrig ist, sollte betroffenen Kleinunternehmen, die innerhalb der nächsten Monate nachweislich keine Nachrüstung finanzieren können, eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Noch besser wäre es allerdings, wenn es hier Förderprogramme oder Unterstützungsfonds gäbe, um die Umrüstung oder die Neuanschaffung emissionsarmer Fahrzeuge zu beschleunigen.
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02.03.2007, 11:15
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Zitat:
Zurück zu den Oldtimern: Ich frage mich, ob Sie die Antwort der Bundesregierung auf Ihre eigene Anfrage gelesen haben. Daraus ist doch zu entnehmen, dass die 0,4 Prozent, die Oldtimer an der gesamten Pkw-Flotte, Deutschlands ausmachen, für 3 Prozent der Stickoxid-Emissionen verantwortlich sind. Oldtimer, auch wenn es sich um Benziner handelt, sind also "Dreckschleudern". Ihr Schadstoffausstoß liegt nicht nur um ein paar Prozent, sondern um einen Faktor zwischen 35 bis 60 über einem modernen EURO-4-Benziner.
Außerdem haben Sie in Ihrem Antrag einen Aspekt vergessen - oder bewusst unterschlagen -: Ziel der Umweltzonen ist nicht nur, die Feinstaubbelastung zu senken. Auch der Ausstoß der Stickstoffoxide muss reduziert werden. Hier greift ab 2010 ein strenger EU-Grenzwert, der ebenfalls vielerorts überschritten wird.
Deswegen habe ich meine Zweifel, ob man "die paar Oldtimer" wirklich gänzlich von Fahrverboten ausnehmen sollte. Ich halte es für sinnvoller, wenn die betroffenen Kommunen selber darüber entscheiden, ob und welche Ausnahmegenehmigungen sie für Oldtimer zulassen. Und ich bitte, hier nicht den Teufel an die Wand zu malen. Wir reden ja nicht über ein deutschlandweites Fahrverbot für Oldtimer, sondern über Fahrverbote in den Innenstädten einiger Kommunen. Außerdem bin ich mir sicher, dass diese Kommunen Fahrten zu Werkstätten oder der eigenen Wohnung, den Einsatz von Oldtimern bei Hochzeiten oder historische Busfahrten schon aus eigenem Interesse zulassen werden.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Timing für die Debatte um das Feinstaubfahrverbot ist gut gewählt, weil heute die Plakettenverordnung in Kraft tritt, die die Voraussetzung für die Einrichtung von Umweltzonen ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil Feinstaub nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation für 65 000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland jährlich verantwortlich ist. Das sind rund zwölf Mal so viele, wie durch Verkehrsunfälle umkommen!
Es gibt Proteste, dass Pkw mit Ottomotoren, die einen Katalysator der ersten Generation haben, keine Plakette erhalten, die die Einfahrt in Umweltzonen erlaubt. Die Proteste sind berechtigt, denn diese Fahrzeuge stoßen nicht mehr Schadstoffe aus als sogenannte Euro-1-Benziner, die eine grüne Plakette haben. Das sollte schnell korrigiert werden, damit keine Rechtsunsicherheit bei der Einrichtung von Umweltzonen besteht, von denen die ersten schon Mitte des Jahres eingerichtet werden sollen. Ärgerlich an der Plakettenverordnung ist, dass es keine eigene Plakette für Dieselfahrzeuge mit geschlossenen Rußpartikelfiltersystemen gibt. Eine grüne Plakette hätte es eigentlich nur für solche Fahrzeuge geben dürfen, die heute schon die Euro-5-Norm erfüllen. Auf Lobbydruck der Automobilhersteller haben die Länder im Bundesrat die Verordnung verwässert. Dabei ist heute schon absehbar, dass in einigen Jahren nur noch Diesel mit Vollfilter in Umweltzonen einfahren dürfen
Zum FDP-Antrag: Mit Ausnahmeregelungen von Verboten ist das immer so eine Sache, wie wir bei der Diskussion um den Nichtraucherschutz merken. Beim FDP-Antrag geht es aber nicht darum, dass "Oldtimer" in Kneipen weiter rauchen dürfen, sondern um "rauchende" Autos auf der Straße,
Oldtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und dementsprechend alte Motorentechnik haben. Ein alter Diesel-Oldtimer stößt im Vergleich zu einem modernen Diesel ein Vielfaches an Feinstaub aus - im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Rußpartikelfilter sogar um den Faktor 100 und mehr!
Das Hauptproblem einer Sonderregelung für Oldtimer sehe ich darin, dass wesentlich jüngere Fahrzeuge, - also beim Benziner Fahrzeuge ohne geregelten Kat und beim Diesel Euro 1 und schlechter -, nicht in Umweltzonen einfahren dürfen. Davon sind Dieselfahrzeuge betroffen, die teilweise nicht älter als zwölf bis 15 Jahre sind. Wie will man den Besitzern dieser Fahrzeuge erklären, dass wesentlich ältere Autos in Umweltzonen fahren dürfen, während sie nicht einfahren dürfen, obwohl sie emissionsseitig größtenteils deutlich besser sind als Oldtimer?
Pragmatische Regelungen sollten für Oldtimerveranstaltungen in Städten gefunden werden. Und wer seinen Wohnsitz und seine Garage mit einem Oldtimer ausgerechnet in einer Umweltzone hat, die ja zumeist nur Innenstädte betrifft, kann auch eine Sondergenehmigung erhalten, um damit zu Oldtimerveranstaltungen zu fahren, die außerhalb liegen.
Die Intention des FDP-Antrags, alle Oldtimer mit H-Kennzeichen - das sind 154 000 - und möglicherweise auch denen mit dem "roten 07er-Kennzeichen" - das sind weitere 130 000 Fahrzeuge - pauschal von der Verordnung auszunehmen, halte ich aber für zu weitgehend. Es stellt sich dann die Frage, ob es nicht zu erfolgreichen Klagen von Besitzern älterer Autos käme, die nicht den Status Oldtimer haben. Von daher werde ich meiner Fraktion die Enthaltung zum vorliegenden Antrag empfehlen.
Die FDP hat sich an dieser Stelle sicher um ein ganz spezielles Klientel verdient gemacht. Das eigentliche Problem ist freilich, dass wir in allen Ballungsräumen eine gefährlich hohe Feinstaubbelastung haben, die durch Fahrverbote für rußende Fahrzeuge dringend bekämpft werden muss.
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Alles Spezialisten...  ... Wer hätte gedacht das ein gemeiner Porschefahrer mal mit PDS und Grünen einer Meinung sein könnte...
Geändert von Tick (02.03.2007 um 11:38 Uhr).
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02.03.2007, 12:29
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Naja die PDS-Deppen wollen wohl eher am unteren Ende der Schicht Wähler fangen - daher auch der Vorwurf FDP = Interessenvertreter der Oldtimer-Besitzer-Besserverdiener, von daher finde ich persönlich nur die FDP hier gescheit agierend, den Rest kannst Du vergessen, vor allem SPD und CDU, die sind unwählbar geworden, ich werd mich jedenfalls bei der nächsten Wahl an diese Schei... erinnern - garantiert.
Gruß,
Dirk.
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02.03.2007, 15:59
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Zitat:
Zitat von dirk
Naja die PDS-Deppen wollen wohl eher am unteren Ende der Schicht Wähler fangen - daher auch der Vorwurf FDP = Interessenvertreter der Oldtimer-Besitzer-Besserverdiener, von daher finde ich persönlich nur die FDP hier gescheit agierend, den Rest kannst Du vergessen, vor allem SPD und CDU, die sind unwählbar geworden, ich werd mich jedenfalls bei der nächsten Wahl an diese Schei... erinnern - garantiert.
Gruß,
Dirk.
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Also Herr Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) ist mir sympathisch.
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Gruss, Uli
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02.03.2007, 16:08
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Zitat:
Zitat von Uli911
Also Herr Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) ist mir sympathisch.
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Ja ok aber guckst Du was seine Parteikollegin so absondert, wird Dir auch anders http://81.169.184.41/showthread.php?t=11856
Gruß,
Dirk.
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02.03.2007, 16:12
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Herr Dr. Scheurer soll Bundeskanzler, hilfsweise aber Verkehrsminister, werden!
Fau Gönner sollte sich wieder mehr der Kreispolitik zuwenden.
__________________
Gruss, Uli
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02.03.2007, 16:27
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Zitat:
Zitat von Uli911
Herr Dr. Scheurer soll Bundeskanzler, hilfsweise aber Verkehrsminister, werden!
Fau Gönner sollte sich wieder mehr der Kreispolitik zuwenden.
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OK  Wobei Frau Gönner und Frau Rita Schwarzelühr-Sutter (was für ein Name  ) vielleicht auch mal einen richtigen Beruf ausüben sollten. Falls sie keine Beschäftigung finden sollten, schlage ich vor, sie als Reinigungskräfte in einer Oldtimerwerkstatt einzusetzen
Gruß,
Dirk.
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02.03.2007, 16:30
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Sicher ist der Herr Scheuer symphatisch, aber er vergisst die Hälfte.  Ausserdem haben uns die Stümper ja erst das Schlammasel mit eingebrockt. Wenn die in Berlin alles so regeln wie dieses Gesetz dann ist es an der Zeit ein paar Leuten da mal richtig in den Hintern zu treten, das ist ja niemanden mehr zu vermitteln.
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