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Protokoll 82. Sitzung DBT / Feinstaub Ausnahmen für Oldtimer
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Zudem ein kleiner Exkurs: Was machen Sie mit den Schaustellern und Zirkusfahrzeugen? Sie sind oft auch mit sehr altem und historischen Wagenmaterial ausgestattet. Die müssen sich erst vor einem Volksfest die Ausnahmegenehmigung vor Ort besorgen, dass sie auf den Festplatz kommen. Ich wünsche dabei jetzt schon viel Spaß!
Gespannt bin ich, wie beispielsweise der Regierende Bürgermeister Berlins, Herr Wowereit, sich bei Veranstaltungen im Meilenwerk in der Wiebestraße äußert, wenn die Fahrzeuge aufgrund des Fahrverbots nur noch zu Ausstellungsstücken degradiert sind. Ein Oldtimerbesitzer, der in den Plexiglasgaragen seinen Wagen hier eingestellt hat, braucht einen Trailer oder Hubschrauber, um den Wagen an die Stadtgrenze Berlins zu transportieren, abzusetzen und dann nach dem Ortsschild Berlins losfahren zu können. Den Wahnsinn erkennt man dann, wenn das Zugfahrzeug des Autoanhängers zum Beispiel ein Porsche Cayenne oder ein Q7 oder ein Toyota Landcruiser ist, der einen heftigeren Ausstoß hat als der Oldtimer selbst, der hinten drauf ist. Wir brauchen praktikable Lösungen. Deshalb bin ich dankbar für den Antrag der FDP-Fraktion. Lassen Sie uns gemeinsam diese offene Flanke beheben; denn die Bürger verstehen diesen Fleckenteppich doch nicht. Lassen Sie uns die Zuständigkeiten klären. Deshalb wird meine Fraktion vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auch noch ein Gutachten einholen, wer was regeln kann und soll. Wir bitten die Bundesregierung, federführend das Verkehrsministerium und das Umweltministerium, mit den zuständigen Länderministerien und den kommunalen Spitzenverbänden hier eine Lösung zu erarbeiten. Wir haben steuerlich den Besitzern der roten 07er-Kennzeichen sicher schon einiges zugemutet. Lassen Sie uns überlegen, ob wir die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung ausnehmen und eine generelle Ausnahmeregelung mit der Schlüsselnummer 98 schaffen. Ich freue mich auf die Beratungen, um den Bereich Oldtimer im Lichte der Öffentlichkeit auch mal sehr positiv darzustellen und die Potenziale, die darin liegen. Ich appelliere an die Verbände, sich hierbei konstruktiv einzubringen. Meine Fraktion ist dazu bereit. |
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD): In dem Antrag der FDP-Fraktion, über den wir uns hier unterhalten wollen, fehlt mir der Hinweis darauf, wieso Städte und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen aussprechen. Es klingt in Ihrem Text so, als ob die Fahrverbote erteilt werden, um die Liebhaber historischer Fahrzeuge zu ärgern, den Wirtschaftsfaktor kaputtzumachen und die Oldtimer-Werkstätten in den Zentren der Städte in den Ruin zu treiben. Der eigentliche Hintergrund für die Fahrverbote ist die Erkenntnis, dass Schadstoffe in der Luft zu Atemwegserkrankungen führen und krebserregend sind.
Hierzu einige Fakten: Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsbehörde wurde im Jahr 2000 durch Partikel die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate verkürzt. Schon 1954/55 - also vor mehr als fünfzig Jahren - wurde die tumorbildende Wirkung von Dieselmotorabgasen auf Mäusehaut beschrieben. Tests in den 70er-Jahren und 80er-Jahren bestätigten den Verdacht, dass Dieselmotorabgas bei Ratten Lungentumore erzeugt. In neueren Untersuchungen wurde ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Partikelexposition und Gesamtmortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei Lungenkrebs festgestellt. Kinder und Menschen über 65 Jahren reagieren auch auf niedrige Konzentrationen. Im Zuge der Umsetzung der Aktions- und Luftreinhaltepläne sind ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 in Umweltzonen vorgesehen. Die FDP möchte für das Kulturgut Oldtimer eine generelle Ausnahmeregelung. Sie beklagt, dass die gesamte Wirtschaftsbranche Oldtimer und die spezialisierten Werkstätten vor dem Aus stehen. Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand nur einen Anteil von circa 0,44 Prozent haben, betragen ihre Anteile nach Berechnungen des Umweltbundesamtes an den gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in Deutschland - trotz der geringeren Fahrleistung - circa 6 Prozent bei den Kohlenmonoxidemissionen circa 5 Prozent bei den Kohlenwasserstoffen und circa 3 Prozent bei den Stickoxidemissionen. Dies liegt an den hohen spezifischen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu einem modernen Euro-4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer 35-mal höhere CO-, 60-mal höhere VOC- und 45-mal höhere NOx-Emissionen. Der Anteil an den Feinstaubemissionen kann nicht quantifiziert werden. Auch wenn nicht der direkte Zusammenhang zum Feinstaubausstoß besteht, handelt es sich bei den Oldtimern um Dreckschleudern, die mit ihren Schadstoffen die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung belasten. Dass allein in Deutschland pro Jahr 65 000 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung sterben und 30 Prozent der Kinder an Atemwegserkrankungen leiden, hat zu den Fahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik in Umweltzonen geführt. Dies sollte nicht vergessen werden. Heute tritt die sogenannte Feinstaubverordnung in Kraft. Eigentlich handelt es sich dabei um die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In Deutschland gilt seit Beginn des Jahres 2005 eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die Grenzwerte für Feinstaub "nur" an 35 Tagen im Jahr überschritten werden dürfen. Allerdings wurden diese Grenzwerte für Feinstaub in den vergangenen Jahren in allen deutschen Großstädten um ein Vielfaches überschritten. Die Verordnung soll die Kommunen nun in die Lage versetzen, Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus Umweltzonen in den Innenstädten zu verbannen. Wie groß eine Umweltzone wird, definiert die jeweilige Kommune selber. In der Regel handelt es sich dabei um die Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Feinstaub belastet sind. Die Umweltzonen werden durch Schilder gekennzeichnet sein. Auf diesen Schildern kann man ersehen, welche Plakettenfarbe zur Weiterfahrt nötig ist. Stuttgart, München und Düsseldorf planen noch in diesem Jahr die Ausweisung einer Umweltzone. Ab 1. Januar 2008 will auch Berlin eine Umweltzone ausweisen. Diese wird dann die größte in Deutschland sein und 88 Quadratkilometer umfassen. Ob und, wenn ja, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, richtet sich nach der Schadstoffgruppe. Autos mit altem Diesel-Motor - Euro 1 und schlechter - und Benziner ohne Katalysator oder Kat-Fahrzeuge der ersten Generation fallen in die Schadstoffgruppe 1 und bekommen keine Plakette. Solche älteren Fahrzeuge wären also in Zukunft von Fahrverboten betroffen - es sei denn, sie werden mit einem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass viele alte Autos bald sowieso verschrottet werden, und spricht von 0,9 Millionen Diesel-Fahrzeugen und 2,3 Millionen Benzinern, die den Anforderungen nicht entsprechen werden. Bisher sind von Fahrverboten in den Umweltzonen ausgenommen nur Mofas, Motorräder, die wenigen Trikes und Quads, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Polizei- und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten. Eine Ausnahme für Oldtimer gibt es bisher nicht. Das Fahrverbot in der Umweltzone heißt im Übrigen nicht, dass Oldtimer gar nicht mehr fahren dürfen, sondern lediglich, dass diese in Zukunft auf die Sonntagsrunden um den Gendarmenmarkt verzichten oder diese einschränken müssen. Die zuständigen Landesbehörden verfügen über Möglichkeiten, im eigenen Ermessen Ausnahmen vom Fahrverbot auszusprechen. Über mögliche Ausnahmeregelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen Immissionsbelastungen entschieden werden, zumal die Belastungssituation nicht bundeseinheitlich ist. Das Land Berlin zum Beispiel überlegt, für Oldtimer ein Kilometerkontingent zu erteilen. |
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Naja die PDS-Deppen wollen wohl eher am unteren Ende der Schicht Wähler fangen - daher auch der Vorwurf FDP = Interessenvertreter der Oldtimer-Besitzer-Besserverdiener, von daher finde ich persönlich nur die FDP hier gescheit agierend, den Rest kannst Du vergessen, vor allem SPD und CDU, die sind unwählbar geworden, ich werd mich jedenfalls bei der nächsten Wahl an diese Schei... erinnern - garantiert.
Gruß, Dirk. |
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Also Herr Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) ist mir sympathisch. |
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Gruß, Dirk. |
Herr Dr. Scheurer soll Bundeskanzler, hilfsweise aber Verkehrsminister, werden!
Fau Gönner sollte sich wieder mehr der Kreispolitik zuwenden. |
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Gruß, Dirk. |
Sicher ist der Herr Scheuer symphatisch, aber er vergisst die Hälfte. :motz: Ausserdem haben uns die Stümper ja erst das Schlammasel mit eingebrockt. Wenn die in Berlin alles so regeln wie dieses Gesetz dann ist es an der Zeit ein paar Leuten da mal richtig in den Hintern zu treten, das ist ja niemanden mehr zu vermitteln.
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Wobei Frau Schwarzelühr-Sutter in Ihren Job als MdB im übrigen sehr wichtige Beiträge leistet, fordert Sie doch mehr Selbststeuerung für das THW bei künftiger Immobilienverwaltung durch die BImA.
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Wahrscheinlich wohnt Sie in einer THW-Wohnung... :bie:
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Rita Schwarzelühr-Sutter
Persönliche Angaben 43 Jahre, verheiratet Zwei Söhne (die sollten sich nen schönen Oldie kaufen, zur Freude der Mutter) Dipl. Betriebswirtin (Uni Zürich) (wieso Uni Zürich wollte die in Deutschland keinrer ?) Marketing Assistent (wo ???) Beratung und Kommunikation für Karin Rehbock-Zureich, MdB (noch so eine Doppelnamen-Tante hat die auch mal richtig gearbeitet ?) Mitglied des Deutschen Bundestages (achnee) Politischer Werdegang seit 1994 Mitglied der SPD seit 1995 Mitglied des Kreisvorstandes seit 1999 stv. Vorsitzende des Ortsvereins Lauchringen seit 1999 stv. Vorsitzende der ASF seit 1999 Gemeinderätin in Lauchringen seit 2001 Kreisvorsitzende des Kreisverbands Waldshut seit 2004 Mitglied des Kreistages Landkreis Waldshut und Fraktionsvorsitzende seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages (also 10 Jahre in dem Laden genügen und man darf sich auf Steuerzahlerskosten durchfüttern lassen ? Dachte das dauert länger :floet: ) Mitgliedschaften & Ehrenamt Vorsitzende des Turnvereins Lauchringen (bis März 2006) (ja sehr wichtig) Ehrenamtliche Richterin beim Verwaltungsgericht Freiburg (bis Sommer 2005) (oh Graus - mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist noch mehr gesunken) Mitglied bei Ver.di, AWO, KLAR (Kein Leben mit atomaren Risiken) ((ja neee is KLAR :lol: sowas dachte ich mir schon...) Hospizdienst (die armen Schweine...) Gruß, Dirk. |
Der eine kauft sich für sein Geld ein Häuschen in Stuttgart, der andere lieber einen Bugatti oder wenigstens Maybach, SLR oder Bentley.
Da nun der eine Kapitalist nicht schlechter gestellt werden darf als der andere (siehe Verfassungsgericht zum Erben von Geld oder Häusern), stellt sich doch die Frage, ob in den Umweltschutzzonen, aus welchen Autos ausgesperrt werden, nicht konsequenterweise den Häuslebauern das Heizen verboten werden muss? Ich meine, deren Häuschen samt rauchenden Schloten stehen ja bereits mitten in der Umweltzone und stauben alles fein ein, während Oldtimer & Katbenziner (?!) und so weiter draußen bleiben müssen. Nun kann man ja nicht die Häuser wegziehen lassen - aber doch zumindest das Betreiben der Kaminschlote, ergo das Heizen, ganzjährig verbieten! Also gleiches Recht für alle - es darf ja nicht entscheidend sein, ob man sein Geld nun in fürstliche Autos oder ärmliche Hütten steckt, nicht wahr? :confused: |
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