Und: wenns schon im Schein steht, warum "nochmal" ?
Die Frage dürfte sich also garnicht stellen.
Dazu kommt: eine EINTRAGUNG ist keine Pflicht!
Die Abnahme, ist (u.U.) entscheidend.
Ergo: man kann auch das Abnahmeprotokoll des TÜV/der Dekra/GTÜ ins Handschughfach legen und spart die Gebühren der Umschreibung bei der Zulassungsstelle ;-)
Merke:
ABE => AllgemeineBetriebsErlaubnis => ein-/anbauen und Abfahrt
Gutachten => meist mit Prüfung/Abnahme pflichtverbunden
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