Hallo Steffen,
auch mir tut es in der Seele weh, von Deinem Problem zu lesen.
Da Du die MWSt ausweisen kannst, gehe ich davon aus, daß der Wagen geschäftlich läuft. Ich fürchte, Du mußt dann noch den Erlös als Einkommen versteuern. Aber da ist wohl ein Spezialist gefragt (viele Grüße an Torge

) Und wenn Du damals noch 16 % USt im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht hast, müßtest Du die jetzt "erhaltene" auch noch abführen

.
Aber wie gesagt, das sind alles Expertenfragen. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, daß Du einen anderen Weg findest! Toi, toi, toi!