Urteil: Minder-Zoll nur für Originale
Bei der Einfuhr von Oldtimern nach Deutschland wird verminderter Zoll nur gewährt, wenn der Wagen im Originalzustand ist. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt entschieden (Az.: 6 K 2542/00 Z).
Die Richter wiesen die Klage eines Autoliebhabers ab, der einen 43 Jahre alten Porsche A Speedster mit einem anderen Motor als dem ursprünglichen und mit neuer Lackierung aus den USA eingeführt hatte.
Der Wagen wurde vom deutschen Zoll zunächst als "Sammlungsstück von geschichtlichem Wert" eingeschätzt, für das ein ermäßigter "Einfuhrumsatzsteuersatz" von sieben Prozent gilt. Dann erhob jedoch das Hauptzollamt wegen der Veränderungen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2.709 Euro, die der Mann nun zahlen muss.
Datum: 18.03.2004 / 14:43 Uhr
Text: dpa
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