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Alt 01.08.2004, 02:28
NetGhost NetGhost ist offline
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NetGhost
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Moin Moin!

Also nochmals zum Rechtlichen Aspekt von Radarwarngeräten:

Radarwarner sind wie kontiki964 ganz richtig sagte bereits seit 01.03.2002 verboten. Der Betrieb sowie das „betriebsbereite Mitführen“ werden mit €75 und 4 Punkten in Flensburg geahndet. Nun ist es keineswegs so, dass Radarwarner vor dieser Zeit erlaubt waren. Der Erwerb eines Radarwarners in Deutschland gilt als ein sittenwidriges Geschäft, ein evtl. geschlossener Kaufvertrag ist ungültig, Garantie- bzw. Regressansprüche an den Händler bestehen nicht (wie immer im Leben gibt es Mittel und Wege dies auszuhebeln – völlig legal). Der Besitz, Erwerb, Handel etc. sind von diesen Verboten nicht betroffen. Bereits vor dem 01.03.2002 konnten Radarwarner eingezogen und vernichtet werden, obwohl es sich auch damals um eine rechtliche Grauzone handelte. Ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg gab es in der Konsequenz damals nicht.

Ich kann allerdings nur nochmals mit erhöhtem Nachdruck sagen: Ein Radarwarner ist kein Freibrief!!! Ein Radarwarner kann aber evtl. kleinere Unachtsamkeiten wie in kontiki964’s Fall (100er Schild übersehen) entschärfen. Jeder, der sich mit der Kaufentscheidung eines Radarwarners trägt muß sich im Klaren darüber sein, wie die Rechtslage aussieht! Im Ausland herrschen teils drakonische Strafen (sehr hohe Geldbuße bis hin zu Haftstrafen), wenn man mit Radarwarner erwischt wird. Jeder muss selbst wissen, was er tut!

Zum Thema Radarwarner und Verkehrssicherheit:

Wir wissen alle, das Radarfallen nur in seltenen Fällen wirklich an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten stehen. Die Radargeräte werden getarnt, in Mülltonnen eingebaut, mit Tarnnetzen bedeckt und nicht zuletzt werden die Einnahmen durch die Verkehrsüberwachung bei den Kommunen fest im Haushalt eingeplant, teilweise mit abgesteckten „Zielen“ die es zu erreichen gilt.
Lt. Zahlreicher Studien aus England und den USA fahren Radarwarnerbenutzer aufmerksamer und legen 100.000km mehr zwischen Unfällen zurück als Nicht-Radarwarner-Benutzer, aber das nur am Rande.
Würden Radarfallen tatsächlich ausschließlich an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen aufgestellt so gäbe es kein vernünftiges Argument gegen Radarwarner, denn: Das eigentliche Ziel – Autofahrer sollen an der Gefahrenstelle das Tempolimit beachten – wäre ja erreicht. Da aber Radarfallen eben nicht ausschließlich an Unfallschwerpunkten, sondern an besonders ertragreichen Stellen platziert sind leuchtet – aus der Sicht von Kommunen und Staat – auch das Verbot von Radarwarnern ein, denn es geht nun mal nicht darum, das der Autofahrer an der Gefahrenstelle langsam fährt – das würde ja kein Geld bringen. Vielen Kommunen würde die Pleite drohen!

Weiterhin werden durch Radarwarner gefährliche Bremsmanöver vermieden. Keiner kann sich hier davon freisprechen, schon mal zu schnell zu fahren oder gefahren zu sein! Die meisten VTs erschrecken sich beim Anblick einer Radarfalle und bremsen – obwohl sie garnicht zu schnell waren.

Bei Videowagen sehe ich die „Gefahr“ in der abstrusen Ahndung diverser Verstöße. Wenn jemand die linke Spur dauerhaft blockiert kostet das max. € 40. Entzieht sich nun jemand dieser Gefahrensituation durch rechts vorbeifahren, so wird mit etwas Phantasie und Neid (gerade wenn der Überholer Porsche fährt) des Überholten leicht eine Straftat daraus (Rechts überholen mit Gefährdung und Nötigung) ganz gleich wie es wirklich war. Vor Gericht kann man sich dann als Beschuldigter verbiegen wie man will - ohne Chance. Der Anzeigende „Zeuge“ muss die Wahrheit sagen (ob er das tut oder nicht wird sich nie beweisen lassen), und der Betroffene darf lügen. „Aussage gegen Aussage“ ist ein weit verbreiteter Nonsens!

Videowagen werden „kleine Fische“ wie Linksspurblockierer nie verfolgen. Sie widmen sich „teureren“ Verstößen, die daraus resultieren (O-Ton eines Autobahnpolizisten).

Das ist die Gefahr die von Videowagen ausgeht!

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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."
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