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				04.08.2005, 02:30
			
			
			
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 google sagt:Die Pflicht zur Abgasuntersuchung besteht bei ,,Benzinern" erst ab 1.7.1969 und bei Dieselfahrzeugen ab 1.1.1977 (jeweils Tag der Erstzulassung).
 http://www.rhein-sieg-kreis.de/kreis...a/oldtimer.htm 
es ist aber definitiv kein h-kennzeichen von nöten.
 
gruß andreas
				__________________ ... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas      |