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  #1  
Alt 02.05.2017, 17:53
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Zitat:
Zitat von Questus Beitrag anzeigen
Beauftrage wenigsten einen Historiker Fachmann mit der Sicherung (FOTOS!) der Beweise! Seine Bewertungen sind später aber Schall und Rauch, weil Parteiengutachter!
??
Wenn es darum geht gibt es offiziell unabhängige "Sachverständige", deren objektive Bewertung sehr wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werthaltig sind.

@ Ja2ck
Gehe hin und weise den Verantwortlichen bzw. zeichnungsberechtigten Geschäftsführer des beauftragten Unternehmens schriftlich drauf hin, dass er die Mängel innerhalb einer Frist von xyz beseitigen möge, ansonsten erfolge deinerseits die Beauftragung eines Rechtsbeistandes und dass Du das Resultat der Arbeiten parallel von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren lässt. Das müsstest Du sofort machen, damit nicht zuviel Zeit vergeht

Wie das Gericht dann am Ende entscheiden wird steht auf einem anderen Blatt, also, ob Du alles korrekt instandgesetzt und zudem die Anwaltskosten usw. erstattet bekommst, oder ... ob es auf einen Vergleich hinausläuft, wo jeder auf seinen Anwaltskosten sitzenbleibt und eine kleine Summe der Beauftragte Dir zurückzahlen muss, die in keinem Verhältnis steht, zu dem was Du zahlen musst, wenn Du es dann woanders richtig machen lässt.

Demnach, ... wenn Arbeiten nachweislich falsch ausgeführt wurden, nie zahlen, sondern der Zahlung der Ausführung der Arbeiten widersprechen. Die Ausgabe des Fahrzeuges darf er Dir rein gesetzlich nicht verwehren, da Dein Eigentum. Er kann nicht selber hingehen und dies als Pfand deklarieren.

@ porschefanatiker
Das wird der Betreiber dieses Forums im Impressum bestimmt nicht zulassen, da bei rechtlichen Auseinandersetzungen bzgl. übler Nachrede o.ä. mit Nennung des hier sodann genannten Betriebes, gegen ihn, dem Forumsbetreiber, vorgegangen werden könnte.
Und hier wird dann klar der genannte Betrieb recht bekommen.
Denn, nur weil es hier eine Meinung eines Mitgliedes in Form eines Berichtes ist, ist es nicht 100% klar, wie der Sachverhalt wirklich ist.
__________________
- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
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  #2  
Alt 03.05.2017, 10:57
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Questus Questus ist offline
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Questus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AndrewCologne schrieb..:
Wenn es darum geht gibt es offiziell unabhängige "Sachverständige", deren objektive Bewertung sehr wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werthaltig sind.

Leider ist dem nicht so.

Das Gericht handelt nach ZPO.
ZPO schreibt vor: Zur Beweisfeststellung ist ein ö.b.u.v. SV zu benennen..
diesen schlägt aber immer die IHK (bzw. HWK) vor!

Der von der Partei (Ja2ck) evtl. beschäftigte ö.b.u.v. SV handelt aber im Lohnauftrag der Partei und wird somit im Verfahren nur als Parteiengutachter verwertet ! (wenn auch besonders qualifiziert!) MERKE

es gilt: dessen Korn ich fress, dessen Lied ich singe.
__________________
besten Gruß

Questus
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  #3  
Alt 04.05.2017, 09:32
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AndrewCologne AndrewCologne ist offline
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Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.

Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.
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Geändert von AndrewCologne (04.05.2017 um 09:41 Uhr).
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  #4  
Alt 05.05.2017, 00:39
Hier993C2 Hier993C2 ist offline
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Zitat:
Zitat von AndrewCologne Beitrag anzeigen
Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.

Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.

Hallo, bin seit 23 Jahren als ö.b.u.v. Gutachter tätig.
Bin auch des Öfteren vor Gericht.

Kann das, von AndrewCologne, Geschriebene nur bestätigen.
Alles Andere ist Humbug.

Du brauchst auf jeden Fall zu aller erst ein stichhaltiges Gutachten eines "seriösen und neutralen, anerkannten Gutachters, zu Deiner eigenen Beweissicherung!!

Der jeweilige Richter kann entscheiden, ob ihm dieses Gutachten plausibel erscheint und er diesem Gutachten folgt, oder ob er nochmals einen Gutachter beauftragen möchte, was natürlich nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Aber oftmals kommt es überhaupt nicht zu einem Prozess, da auch die Gegenseite ein nicht unerhebliches Kostenrisiko hat, vor Allem wenn der Prozess verloren wird.

Wenn der Gegenseite mit einem qualifizierten Gutachten ihr Pfusch vor Augen geführt wird knicken die, in Verbindung mit einem scharfen Anwaltsschreiben, schon oftmals im Vorfeld ein.
Zumal es sich hier, lt. Angaben des Threaderstellers, um einen offensichtlich nicht ganz unbekannten Betrieb handeln soll, der bestimmt einen guten Ruf zu verlieren hat und dem eine Einigung bestimmt lieber ist, als ein Gerichtsprozess.

Grüsse Hannes

Geändert von Hier993C2 (05.05.2017 um 00:40 Uhr). Grund: verschrieben
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  #5  
Alt 07.05.2017, 21:45
ja2ck ja2ck ist offline
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Hallo, vielen Dank für Eure Antworten und Tipps!
Zunächst werde ich dem Aufbereiter natürlich die Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel geben, was er ja von sich aus auch sofort zugesagt hat. Insofern hoffe ich auf eine außergerichtliche Einigung.
Wenn in einigen Wochen mein Mengenteiler wieder eingebaut und der SC wieder fahrbereit ist, weiß ich mehr.
Ich werde berichten!
Gruß,
Ja2ck
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'81 Porsche 911 SC (US-Modell)
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