Moin, habe das hier gefunden, ist nicht von mir. Hört sich aber plausibel an. Man sollte auch bedenken das xenon dann nicht mehr zum Standlicht passt. Sieht schon komisch aus wenn die gelben Standlichter unter dem hellen xenon brennt.
Gruß
Achim
Der Scheinwerfer eines KFZ ist wie einige andere Teile am 
Fahrzeug  bauartgenehmigungspflichtig. Der Porsche 911 / 993 Scheinwerfer darf als Halogen  und Xenon Abblendlicht ausgerüstet sein. Aber nur orginal Porsche E-Teile.  Werden andere Brenner verwendet, ist dies nicht zulässig. Der Umbau auf  Litronic/Xenon muß nach §19(3) StVZO abgenommen werden. Als Arbeitsgrundlage für  den Prüfer, ist ein Teilegutachten von Porsche vorzulegen. In diesem wird genau  beschrieben wie der Umbau erfolgt. Dann kann der Prüfer die Abnahme durchführen.  
Alles andere ist unzulässig und kann mit sehr, sehr viel  Ärger verbunden sein.