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  #1  
Alt 05.01.2009, 16:31
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Targamaniac Beitrag anzeigen
Also, ich hab das jetzt mitgeschrieben

Jetzt sag mir dann doch mal bitte, auf welcher Basis der Hersteller der Kats die Schadstoffklasse ermittelt hat.
Erbarmt sich jemand und zeigt mir mal so ein Teilegutachten dieser Kats?

Grüße
Jürgen
Also in "meinem" Teilegutachten steht unter 4. Prüfungen und Prüergebnisse:

4.3. Abgasverhalten

Ermittlung des Abgasverhaltens gemäß de 3. Richtlinie für Nachrüstsysteme zur Minderung der Schadstoffemissionen von PKW sowie Wohnmobilenmit Fremd- und Selbstzündungsmotoren zu § 47 (3) Nr. 4 StVZO in Verbindung mit der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO sowie 70/220/EWG i.d.F. 93/59/EWG,
Das Abgasverhalten entspricht der oben genannten Richtlinie.

5. Abgasuntersuchung gem. § 47a StVZO

siehe Anleitung


und da steht dann wie die ASU standfinden soll.


Sodele.
Nach dieser Fleißarbeit erwarte ich von dir, lieber Jürgen, dass du das mal in den genannten Verordnungen nachliest und uns dann deine abschließende Meinung sagst, ob das bisher alles nach DIN seinen geregelten Gang nahm.
__________________
Gruss, Uli
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  #2  
Alt 05.01.2009, 16:49
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nabend,

nun:

Wenn ich mir hier die 47 und
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47.php
und die 47a
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php reinziehe, kann man keine Einstufung erkennen.

Am coolsten finde ich die Zeilen:
(3) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften
...
entsprechen, gelten als schadstoffarm.

An die Anhänge komme ich nicht, in denen die Grenzwerte oder Einstufungskriterien festgelegt sind.

Wenn das alles ist, was das Teilegutachten zum Schadstoffschlüssel hergibt, dann würde ich mal sagen: Es ging Einen Gang.

Grüße
Jürgen
__________________

*** Ich bereue nichts ***
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  #3  
Alt 05.01.2009, 18:17
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Tick Tick ist offline
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Tick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Was ist denn mit Originalteilen ? Die haben doch eine ABE ?
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  #4  
Alt 05.01.2009, 18:28
AxelGT3 AxelGT3 ist offline
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Also auf Wunsch der Gesamte Quelltext:

Wichtige Information zum KAT-Nachrüstsatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft.
Die technischen Prüfstellen (in unserem Fall der TÜV SÜD) als Aussteller der Teilegutachten haben beim Bundesverkehrsministerium gegen diese Praxis interveniert; eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden. Der Erlass wird daher seit wenigen Tagen durch die Prüfstellen von TÜV und Dekra umgesetzt.
Für Porsche hat das folgende Konsequenz: Katalysatoren aus unseren Nachrüstsätzen können zwar weiterhin eingebaut werden, jedoch verweigern die Prüfstellen die Änderung der Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse in den Fahrzeugpapieren, da unserere Nachrüstsätze ausschließlich mit Teilegutachten versehen sind. Damit sind neu verbaute und noch nicht eingetragene Nachrüstsätze bis zur endgültigen Klärung des Rechtslage in Bezug auf die steuerliche Einstufung bzw. die Ausnahme von Fahrverboten etc. in Deutschland wirkungslos.
Bereits verbaute und eingetragene Nachrüstungen sind hiervon nicht betroffen.
Es wird empholen, den Verkauf und Einbau dieser Nachrüstsätze wegen fehlender Eintragungsmöglichkeit in den Fahrzeugpapieren vorübergehend einzustellen, zumindest solange bis der TÜV SÜD eine anderweitige Lösung aufgezeigt.
Nach Angaben des TÜV SÜD und eigener Recherche sind auch Produkte anderer Anbieter betroffen, d. h. auch bei Einbau eines Fremdprodukts wäre genau zu prüfen, ob die Änderung der Schlüsselnummer mittels Teilegutachten oder ABE erfolgen soll.
Ihr Ansprechpartner bei Porsche Deutschland ist:
***********************
Veröffentlichungsdatum: 12.12.2008
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  #5  
Alt 05.01.2009, 19:15
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Uli911 Uli911 ist offline
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Jetzt liegt diese wunderbare neue "Youngtimer" vor mir (1/09)


und auf Seite 4 lese ich unter "Neues zur Kat- Nachrüstung"

(Hinweis: das Rundschreiben kommt übrigens vom TÜV selbst)


Zitat:

"......Nach der ersten Aufruhr entpuppt sich der Rundumschlag des Ministeriums als doch nicht so weitreichend wie es zunächst schien. Anfang Dezember erschien eine Korrektur des Schreibens. Offenbar war in der ersten Fassung eine Information im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr falsch interpretiert worden. Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht (Anmerkung: = EURO 1).
Aber: Künftige Aufrüstungen (wie von EURO 1 auf 2) bringen nur noch Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile:"


Das zum Thema Quelltext lesen, interpretieren, verstehen, weitergeben.
Obiger "Quelltext" ist eben die Interpretation (von Porsche?) zum Rundschreiben des TÜV nach Lesen des Erlasses vom Ministerium ......


Die GAT Lösung um auf EURO2 zu kommen hat übrigens ABE.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (05.01.2009 um 19:26 Uhr).
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  #6  
Alt 05.01.2009, 22:38
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Uli911 Uli911 ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli911 Beitrag anzeigen
Jetzt liegt diese wunderbare neue "Youngtimer" vor mir (1/09)


und auf Seite 4 lese ich unter "Neues zur Kat- Nachrüstung"

(Hinweis: das Rundschreiben kommt übrigens vom TÜV selbst)


Zitat:

"......Nach der ersten Aufruhr entpuppt sich der Rundumschlag des Ministeriums als doch nicht so weitreichend wie es zunächst schien. Anfang Dezember erschien eine Korrektur des Schreibens. Offenbar war in der ersten Fassung eine Information im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr falsch interpretiert worden. Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht (Anmerkung: = EURO 1).
Aber: Künftige Aufrüstungen (wie von EURO 1 auf 2) bringen nur noch Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile:"


Das zum Thema Quelltext lesen, interpretieren, verstehen, weitergeben.
Obiger "Quelltext" ist eben die Interpretation (von Porsche?) zum Rundschreiben des TÜV nach Lesen des Erlasses vom Ministerium ......


Die GAT Lösung um auf EURO2 zu kommen hat übrigens ABE.
Also nochmal:

wenn stimmt, was in der Youngtimer steht

(und ich weiss es nicht weil ich den verd.... ursprünglichen Erlass des Ministeriums nicht im original kenne),

dann reicht für die EURO 1 Eintragung eines Nachrüst-Kat ein Teilegutachten.

Um DANACH eine Umschlüsselung von EURO1 auf EURO2 zu bekommen brauchst man ein Teil mit ABE.
__________________
Gruss, Uli
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  #7  
Alt 06.01.2009, 09:53
timadietschi timadietschi ist offline
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Fakten:

Ohne Kat - keine Schadsoffgruppe - kein Kleber:
Steuer 25,36 Euro je 100m²
(bei 3,2 lt. Hubraum 811,52 Euro)

Euro 1 - Schadstoffgruppe 4 - grüner Kleber:
Steuer 15,13 Euro je 100m²
(bei 3,2 lt. Hubraum 484,16 Euro)

Euro 2 - Schadstoffguppe 4 - grüner Kleber:
Steuer 7,36 Euro je 100m²
(bei 3,2 lt. Hubraum 235,52 Euro)

Liege ich hier richtig???

Falls es eine änderung der Schlüsselnummer
für Euro 1 mit Teilegutachten geben sollte wäre
das ja noch eine "Notlösung". Falls es keinen
Kat mit ABE für Euro 2 gibt.

Nachwievor wäre ich auch sehr am Originaltext des
Verkehrsministeriums interssiert!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß Matthias
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  #8  
Alt 06.01.2009, 17:03
Benutzerbild von Matze 964
Matze 964 Matze 964 ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli911 Beitrag anzeigen
(und ich weiss es nicht weil ich den verd.... ursprünglichen Erlass des Ministeriums nicht im original kenne),
Hi,

aber ob das wirklich weiterhilft?



Grüße
Matthias
__________________
964 C2 Cabrio Tiptronic MJ 1991, Schwarzmetallic
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924 MJ 1983, Alpinweiß
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  #9  
Alt 05.01.2009, 19:16
timadietschi timadietschi ist offline
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So viel Verwirrung....

Hallo,

ich bin der neue hier (im elfertreff).

Ich befasse mich seit längerm mit dem kauf eines 911er G-Modells...
Jetzt ist die sache bei mir spruchreif - und jetzt das mit der Nachrüstung...

Ich habe heute mit einem Anbieter von Nachrüstlösungen telefoniert
der meinte ein Kat mit ABE kommt, wenn es gut läuft ende Januar!?!?

Habe dann anschließend mit einer netten Dame von einem großen
deutschen Automobilclub gesprochen und dieser das Zitat "neue
ABE´s werden vorerst nicht mehr erteilt" vorgelesen. Diese
meinte das ist ihr neu und ich solle ihr doch sagen welches
Ministerium dies veröffentlicht hat...
ABE´s können nachwievor für Nachrüstlösungen durch Hersteller in Auftrag gegeben werden.

Nachrüstlösungen mit ABE werden nachwievor entsprechend Steuermindernd anerkannt - für 911er gibt es bist heute keine mit ABE.
Eine ABE würde sich aber nur für Nachrüstlösungen und Fahrzeugen mit großer Nachfrage für die Hersteller rechnen.

In der Vergangenheit seien eben Eintragungen mit Teilegutachten
erfolgt und das war und ist schon immer nicht rechtens -
dies solle hiermit nur nochmal klar gestellt werden.

Fazit: Kat mit ABE wird wohl kommen - dieser kann dann auch
entsprechend eingetagen werden.

P. S.: Wenn es diesem Ministerium wirklich um Steuerverluste
duch Nachrüstungen geht und nicht um die Praxis mit
Teilegutachten bleibt evtl. Abzuwarten wenn es
entsprechend viele KAT´s mit ABE gibt, das auch diese nicht
mehr eingetragen werden - das war auch die Meinung eines
TÜV-Ingenieur mit dem ich telefoniert habe.

Gruß aus Reutlingen

Matthias
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  #10  
Alt 05.01.2009, 19:22
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Uli911 Uli911 ist offline
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lies mal meinen letzten Beitrag. Hat sich vermutlich mit deinem zeitlich überschnitten.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (05.01.2009 um 19:27 Uhr).
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  #11  
Alt 05.01.2009, 19:25
timadietschi timadietschi ist offline
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Hallo Uli,

ja, wer zuspätkommt den bestraft...

Gruß
Matthias
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