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  #1  
Alt 05.01.2009, 09:49
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wie er schreibt gibt es keine ABE und neue werden auch keine mehr freigegeben.
__________________
Gruss, Uli
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  #2  
Alt 05.01.2009, 15:13
AxelGT3 AxelGT3 ist offline
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AxelGT3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Moin,

als ich diesen Thread eröffnete habe ich nicht mit soviel "wirwar" gerechnet!

Fakt ist nochmal zum mitschreiben!

Bis jetzt hat KEIN Nachrüstkat eine ABE und bis jetzt sind auch alle nachgerüsteten anhand von Teilegutachten eingetragen worden (jedenfalls bis Anfang Dezember!)

Viele Grüße

Axel
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  #3  
Alt 05.01.2009, 16:04
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Zitat:
Zitat von AxelGT3 Beitrag anzeigen
Moin,

als ich diesen Thread eröffnete habe ich nicht mit soviel "wirwar" gerechnet!

Fakt ist nochmal zum mitschreiben!

Bis jetzt hat KEIN Nachrüstkat eine ABE und bis jetzt sind auch alle nachgerüsteten anhand von Teilegutachten eingetragen worden (jedenfalls bis Anfang Dezember!)

Viele Grüße

Axel
Also, ich hab das jetzt mitgeschrieben

Jetzt sag mir dann doch mal bitte, auf welcher Basis der Hersteller der Kats die Schadstoffklasse ermittelt hat.
Erbarmt sich jemand und zeigt mir mal so ein Teilegutachten dieser Kats?

Grüße
Jürgen
__________________

*** Ich bereue nichts ***
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  #4  
Alt 05.01.2009, 16:31
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Uli911 Uli911 ist offline
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Zitat:
Zitat von Targamaniac Beitrag anzeigen
Also, ich hab das jetzt mitgeschrieben

Jetzt sag mir dann doch mal bitte, auf welcher Basis der Hersteller der Kats die Schadstoffklasse ermittelt hat.
Erbarmt sich jemand und zeigt mir mal so ein Teilegutachten dieser Kats?

Grüße
Jürgen
Also in "meinem" Teilegutachten steht unter 4. Prüfungen und Prüergebnisse:

4.3. Abgasverhalten

Ermittlung des Abgasverhaltens gemäß de 3. Richtlinie für Nachrüstsysteme zur Minderung der Schadstoffemissionen von PKW sowie Wohnmobilenmit Fremd- und Selbstzündungsmotoren zu § 47 (3) Nr. 4 StVZO in Verbindung mit der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO sowie 70/220/EWG i.d.F. 93/59/EWG,
Das Abgasverhalten entspricht der oben genannten Richtlinie.

5. Abgasuntersuchung gem. § 47a StVZO

siehe Anleitung


und da steht dann wie die ASU standfinden soll.


Sodele.
Nach dieser Fleißarbeit erwarte ich von dir, lieber Jürgen, dass du das mal in den genannten Verordnungen nachliest und uns dann deine abschließende Meinung sagst, ob das bisher alles nach DIN seinen geregelten Gang nahm.
__________________
Gruss, Uli
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  #5  
Alt 05.01.2009, 16:49
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Ort: D
Beiträge: 628
Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nabend,

nun:

Wenn ich mir hier die 47 und
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47.php
und die 47a
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php reinziehe, kann man keine Einstufung erkennen.

Am coolsten finde ich die Zeilen:
(3) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften
...
entsprechen, gelten als schadstoffarm.

An die Anhänge komme ich nicht, in denen die Grenzwerte oder Einstufungskriterien festgelegt sind.

Wenn das alles ist, was das Teilegutachten zum Schadstoffschlüssel hergibt, dann würde ich mal sagen: Es ging Einen Gang.

Grüße
Jürgen
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*** Ich bereue nichts ***
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  #6  
Alt 05.01.2009, 18:17
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Tick Tick ist offline
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Tick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Was ist denn mit Originalteilen ? Die haben doch eine ABE ?
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  #7  
Alt 05.01.2009, 18:28
AxelGT3 AxelGT3 ist offline
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Beiträge: 23
AxelGT3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Also auf Wunsch der Gesamte Quelltext:

Wichtige Information zum KAT-Nachrüstsatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft.
Die technischen Prüfstellen (in unserem Fall der TÜV SÜD) als Aussteller der Teilegutachten haben beim Bundesverkehrsministerium gegen diese Praxis interveniert; eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden. Der Erlass wird daher seit wenigen Tagen durch die Prüfstellen von TÜV und Dekra umgesetzt.
Für Porsche hat das folgende Konsequenz: Katalysatoren aus unseren Nachrüstsätzen können zwar weiterhin eingebaut werden, jedoch verweigern die Prüfstellen die Änderung der Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse in den Fahrzeugpapieren, da unserere Nachrüstsätze ausschließlich mit Teilegutachten versehen sind. Damit sind neu verbaute und noch nicht eingetragene Nachrüstsätze bis zur endgültigen Klärung des Rechtslage in Bezug auf die steuerliche Einstufung bzw. die Ausnahme von Fahrverboten etc. in Deutschland wirkungslos.
Bereits verbaute und eingetragene Nachrüstungen sind hiervon nicht betroffen.
Es wird empholen, den Verkauf und Einbau dieser Nachrüstsätze wegen fehlender Eintragungsmöglichkeit in den Fahrzeugpapieren vorübergehend einzustellen, zumindest solange bis der TÜV SÜD eine anderweitige Lösung aufgezeigt.
Nach Angaben des TÜV SÜD und eigener Recherche sind auch Produkte anderer Anbieter betroffen, d. h. auch bei Einbau eines Fremdprodukts wäre genau zu prüfen, ob die Änderung der Schlüsselnummer mittels Teilegutachten oder ABE erfolgen soll.
Ihr Ansprechpartner bei Porsche Deutschland ist:
***********************
Veröffentlichungsdatum: 12.12.2008
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