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  #1  
Alt 03.01.2009, 08:40
AxelGT3 AxelGT3 ist offline
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AxelGT3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Also ich finde meine Panik nicht so ganz unbegründet!

Ich habe schließlich die größte A** Karte gezogen weil ich im November mal eben ca. 2.200 Euro (inkl. einem bei mir zu erneuernden Querrohr) für nichts bezahlt habe!

Ich habe das Auto im Oktober gekauft und wollte ihn jetzt im April zulassen!

Das bedeutet, dass ich jetzt nach der nicht gerade günstigen Investition dann auch noch 811 Euro Steuer zahlen muss!

Sonst wären es 235 Euro gewesen!


Geringfügiger Unterschied für etwas was man eigentlich mittlerweile sowieso an Board hat!

Ich für meinen Teil bin jedenfalls stinksauer und habe bereits an das Verkehrsamt in Berlin geschrieben - auch wenn es sowieso nichts bringt!
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  #2  
Alt 03.01.2009, 10:53
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,

was hast Du Dir denn für einen Kat gekauft?
Da muß ja ein Papier oder sowas dabei gewesen sein.

Der Text besagt doch eigentlich nur, daß eine Eintragung (die uns nicht so wichtig scheint) aber eine Umschlüsselung auf eine günstigere Schadstoffklasse (das Objekt der Begierde) nur geht, wenn eine ABE für das Teil mit KBANr. und somit nachgewiesenem bestandenen Abgasprüflauf vorliegt.

Das war eigentlich schon immer so und somit hat sich eigentlich nichts geändert, oder?
Bei Nachweis und Eignung -> Umschlüsselung möglich
Bei keinen Nachweis -> keine Umschlüsselung.

Der Text schließt doch eigentlich nur die Eintragung "kraft Wassersuppe" aus und das war schon immer grenzwertig.

There is no need...

Grüße
Jürgen
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*** Ich bereue nichts ***
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  #3  
Alt 03.01.2009, 13:40
bernd91 bernd91 ist offline
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bernd91 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Jürgen, das Problem ist schon gravierend und ich bin gespannt auf die Lösung.

Aktuell bekommst Du kein Auto mehr umgeschlüsselt, dass keinen Umbausatz mit ABE hat-und Katnachrüstsätze oder Metallkats haben keine ABE soviel ich weiss. Gleichzeitig richtet der Staat ermehrt Umweltzonen ein, in die Fahrzeuge (insb. Diesel) nur nach einer Umrüstung fahren dürfen- die aber nicht mehr durchgängig durchgeführt wird!?

Hintergrund soll wohl sein, dass ein ausländischer Anbieter von Umrüstsätzen wohl irgendwie Unsinn bei der Klassifizierung seiner Waren gemacht hat, was zu spät bemerkt wurde und jetzt alle ausbaden müssen, weil gar nichts mehr anerkannt wird ohne ABE.

Angeblich wird an einer Lösung gearbeitet.

bernd
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  #4  
Alt 03.01.2009, 14:37
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ehrlich gesagt ist mir gerade neu, dass es KAT Umrüstsätze OHNE ABE gibt.

Muss ich mal bei Gelegenheit in den Unterlagen nachschauen, wie sich das bei meinem nachgerüsteten KAT verhält.

Wenn ich es recht verstanden habe, haben die Nachrüst- Dieselfilter, die eigentlich keine sind, dieses Verhalten bei der Zulassung ausgelöst. Wobei diese Erkenntnis jetzt aber auch nicht weiterhilft.
__________________
Gruss, Uli
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  #5  
Alt 03.01.2009, 15:36
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Bernd, da ist doch nix neu dran.
Das war schon immer so.
Mir wäre jetzt nicht bekannt, daß wir Umschlüsselungen ohne Herstellerbescheinigung (die scheinbar einer ABE gleichwertig gestellt wird) oder einer ABE machen konnten.

Umschlüsselung ist eine steuerrelevante Geschichte. Das ging noch nie ohne ABE mit KBANummer oder einer Herstellerbescheinigung (im Falle der 930/25 beispielsweise).
Grundlage war immer der belegte bestandene Abgasprüfzyklus für die betreffende Schadstoffklasse.
Und das bleibt doch erhalten.

Bei den Metallkats ist mir aktuell nur ein Hersteller bekannt, der ein Gutachten incl. Abgasprüflauf hat.
Der Rest

Alles Andere war schon immer nur lückenhaft belegbar und meines Erachtens nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht legal.
Bei einer steuerrelevanten Angelegenheit verstehen wir in D doch keinen Spaß.

Grüße
Jürgen
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  #6  
Alt 04.01.2009, 10:44
bernd91 bernd91 ist offline
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bernd91 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nach meinem Kenntnisstand haben Kat-Umrüstsätze ein Teilegutachten, das immer z.B. eine TÜV-Vorführung nach sich gezogen hat und in die Papiere eingetragen werden musste. Danach gab es die Neueinstufung durch das Finanzamt.
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.

Weniger gravierend ist das Problem bei Kaltlaufreglern zur Umschlüsselung von Euro 1-Autos z.B. auf Euro 2 oder D3, denn die haben oft eine ABE, die ja nach wie vor anerkannt wird und zu einer Steuerminderung führt.

Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war.

bernd
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  #7  
Alt 04.01.2009, 11:15
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Zitat:
Zitat von bernd91 Beitrag anzeigen

Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.

....
Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war.

bernd
Ich verstehe die Beiträge so, dass es "eigentlich" schon immer so gehandhabt hätte werden müssen, aber bisher, aus welchen Gründen auch immer, Gnade vor Recht galt.
Kann froh sein wer´s eingetragen hat.

.......

Wenn es tatsächliche Erfahrungsberichte zur nun strengen Auslegung mit einhergehender Versagung der Eintragung gibt dann wird es wohl auch so sein.
__________________
Gruss, Uli
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  #8  
Alt 04.01.2009, 12:47
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von bernd91 Beitrag anzeigen
...
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.
...

bernd
Hallo,

ja sag mal, wie hast Du denn dann beim Einbau des Kats die bessere Abgasqualität nachgewiesen?
Mit einem Teilegutachten?
Was steht denn da drin? Da muß doch was von bestandenem Abgasprüflauf in Verbindung mit (Daten Basisfahrzeug) und irgendwas von Ergebnissen drinstehen.

Erst dann kann der Kat doch aufgrund seiner nachgewiesene besseren Reinigungswirkung bezogen auf ein Fahrzeug mit gleichen Daten wie das Basisfahrzeug (bei Dir vermutlich 930/20, wobei bei den Kleinigkeiten (unterschiedliche Fahrzeuggewichte und Bereifungen oft geschlampert wird) steuermindernd eingetragen werden.

Wenn das so nicht ist, wenn also der Cargraphik-Kit nicht per Gutachten nachweist, daß er das Auto auf Euro 2 bringt (und der Nachweis klappt nicht ausschließlich aufgrund einer AU, da gehört ein vollständiger Abgasprüflauf dazu), dann haben eigentlich alle Prüfer, die das eingetragen haben und auch der Hersteller des Teiles, ein noch nicht in ganzer Gänze erschlossenes Problem.
Abgesehen vom technischen Fehler haben sie dann doch auch ein steuerrechtliches Ding am Hals.

Und wenn das wirklich nicht per Gutachten nachgewiesen wurde, dann saß doch die ganze Gemeinde einem größeren Schwindel auf.

Übrigens: Die Fahrzeugsteuer zahlen wir unter Vorbehalt (steht im Kleingedruckten auf dem Bescheid). Die kann rückwirkend bis zu 5 Jahre (nicht sicher, selbst recherchieren, bei dem WoMos war das so lange) geändert erhoben werden.

Grüße
Jürgen
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