Kurz einmal zur rechtlichen Grundlage:
Aufgrund der Änderungen der EU in Bezug auf die Gruppenfreistellungsverordnung dürfen sogar Käufer von Neuwagen zur Ausführung der Inspektionen in freie Meisterwerkstätten fahren und die Servicehefte dort abstempeln lassen. Die Garantie der Hersteller wird dadurch nicht berührt und muss weiterhin durch die Hersteller gewährt werden.
Anders sieht es dann natürlich mit der Kulanzabwicklung nach Ende der Garantiezeit aus und man muss abwarten wie sich die KFZ Hersteller dann geben werden.
Rainer
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*** manche haben es, manche brauchen es, manche wollen es - aber vielen ist es einfach nicht gegeben.....***
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