Zitat:
Zitat von DJUMANJI
2. Erleichterung bei den Abgasvorschriften, die einen Ausbau des defekten (ursprünglich serienmässigen) KATs ermöglichen ?
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Nein!
Unabhängig von der H-Zulassung gilt, dass sich das Abgasverhalten nicht weiter wie zum Zeitpunkt der Erstzulassung verschlechtern darf, vgl.
§ 19.3 StVZO
Kein Kat bei EZ => Nachrüstkat kann raus, Änderungsabnahme
Kat bei EZ => Abgasvorschrift bei EZ muss weiterhin eingehalten werden, Kat muss bleiben
Voraussetzung für eine H-Zulassung ist die Begutachtung nach § 23 StVZO. Einen guten Anhaltspunkt hierfür liefert der
Anforderungskatalog vom TÜV (vgl. auch Deine 3. Frage).
Die Kriterien sind relativ eng - welche Abweichungen vom Originalzustand erlaubt sind und welche nicht, unbedingt mit dem jew. Prüf-Ing. im Vorfeld abklären (10 Jahres Klausel…). Da in Einzelfällen eine positive Begutachtung bereits wegen eines falschen Radios verweigert wurde, könnten auch Metallkat und Sportauspuff problematisch werden, sofern nicht zeitgenössisch.
Bei positiver Begutachtung hast Du dann zwei Möglichkeiten, Dein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen:
Mit H-Kennzeichen, also normale Zulassung zum Straßenverkehr aber für Oldtimer, mit den aktuellen Vorteilen wie Steuerersparnis, freie Fahrt in Umweltzonen, keine Nutzungseinschränkungen usw.
ABER: das Fahrzeug muss weiterhin zu HU und AU mit Einhaltung der eingetragenen Abgasvorschriften (Stichtag Benziner 01.07.1969, mindestens wie zum Zeitpunkt der Erstzulassung s.o., keinerlei Erleichterungen!).
Oder mit 07-Kennzeichen, dann entfallen HU und AU, dann gelten jedoch erhebliche Nutzungseinschränkungen (nur Probefahrten oder Besuch von Oldtimerveranstaltungen, Fahrtenbuchpflicht).
Grüße, Armin