Neue Verkehrsbestimmungen in Italien
Seit dem 23. Juni gilt die neue Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren. Danach müssen aus Sicherheitsgründen ab sofort alle Motorrad- und Mopedfahrer ständig mit Abblendlicht fahren. Auf Autobahnen gilt dies auch für alle anderen Kraftfahrzeuge, also auch für Pkw. Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt, riskiert ein Bußgeld von 32 Euro.
Zusätzlich hatte die italienische Regierung am vergangenen Freitag per Dekret die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Mit dieser Maßnahme soll rechtzeitig zur Sommerreisezeit dem Fahren mit Alkohol am Steuer Einhalt geboten werden. Alkoholisiertes Fahren wird in Italien mit einer Geldstrafe zwischen 774 und 2582 Euro sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten geahndet.
Quelle: ADAC
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