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Alt 18.11.2003, 11:18
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen War: Rotes Kennzeichen. Ist: TG-Stellplätze

Hallo,

ich war neulich am Landratsamt und habe mich nach roten Kennzeichen erkundigt.
Ich habe noch einen anderen Oldie (allerdings schon älter 30), den ich damit bewegen möchte, aber halt nicht soviel, daß ich ein "H"-Kennzeichen bräuchte.
Außerdem will ich damit meinen 944er zeitweise bewegen.
Die Vorgehensweise des Beantragens ist mir klar, nur habe ich folgendes (nicht) verstanden.

Melde ich nun ein Auto (den 944er beispielsweise) auf das rote Kennzeichen mit an, dann gilt das Fahrzeug laut Auskunft des LRA als briefmäßig abgemeldet und der Brief erlischt automatisch nach 1,5 Jahren.
Um zu verhindern, daß der Brief erlischt, könnte ich das Fahrzeug kurz wieder zulassen und wieder abmelden. Außerdem muß ich das Fahrzeug dann beim TüV vorfahren.
Wenn ich nun das Fahrzeug wieder zulasse, dann muß ich es aus dem roten Schein streichen lassen und anschließend natürlich wieder eintragen lassen.
So habe ich die Dame jedenfalls verstanden.
Wird das Fahrzeug nun denn endlich 30, könnte ich das Fahrzeug abermals aus dem roten Schein streichen, und könnte ein H-Kennzeichen beantragen bzw. verwenden. Dazu müßte aber, wenn der Brief verfallen ist, eine Untersuchung §21 gemacht werden, falls der Brief erloschen ist.

Kann das wirklich wahr sein? Ich müh mich redlich und löblich um die Erhaltung von automobilen Kulturgut und habe trotz dieser Erleichterungen wie rotes 07erKennzeichen und H-Kennzeichen solche Barrieren zu überwinden?
Verliere ich durch die Zulassung auf ein rotes Kennzeichen nicht etwas (die Existenz meines Kfz-Briefes), die ich im Rahmen der Besitzstandswahrung rechtmäßig behalten könnte? Wenn das Fahrzeug abgemeldet würde, wäre ja nichts dagegen zu sagen, daß der Brief erlischt, aber so bin ich nicht so recht zufrieden damit.
Wenn ich die Situation so betrachte, dann fahre ich doch günstiger und geschickter, wenn ich den 44er jedes Jahr im Sommer für ein Monat zulasse, damit etwas rumfahre und mein Kennzeichen behalte.
Schade wäre halt dann, daß man nicht mal gschwind zu einem Treffen damit könnte oder nach dem Kundendienst mal eine Runde heizen könnte.
Wie sind Euere Erfahrungen damit?

Gruß
Jürgen www.ingbilly.de

PS: Blöderweise paßt bei mir auch kein H mehr aufs Kennzeichen, wegen der Initialen (unverzichtbar), dreier Landkreisbuchstaben (würde ich nicht vermissen) und natürlich dreier Ziffern (911 und 944, natürlich zwingend)
Vieleicht sollte man das blöde blaue Ding weglassen, brauchts eh nicht.

__________________

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