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  #1  
Alt 19.10.2005, 11:46
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Bones-SC Bones-SC ist offline
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Registriert seit: 09.2003
Ort: Kaff bei Frankfurt am Main
Beiträge: 271
Bones-SC
@roook:

Unklare Schuldfrage (19jähriger GTI Fahrer biegt links ab... LOL), und die Vers. hat erst nach 3 Wochen überhaupt vorbehaltlich eine Rep.Freigabe erteilt.

Geschädigte war meine Frau mit´m 740i, die Werkstatt war zufällig ich.
... und der Anwalt, der das durchgeboxt hat ein sehr zufriedener Kunde von mir.
__________________
Grüße von -Dirk- (aus Hessen)
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  #2  
Alt 19.10.2005, 13:04
carrera87 carrera87 ist offline
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Ort: landshut
Beiträge: 513
carrera87 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
hi zusammen,

also den zustand des fzg. stellt der sachverständige bei der besichitgung fest.
es geht hier von "verkehrssicher über fahrbereit bis zu schlepp/transportfähig"

die versicherung veranlasst i. d.R. eine nachbesichtigung des reparierten Fzg., wenn nach einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht wird.
hierbei hat der sachverständige festzustellen, ob nach gutahcten repapriert wurde, dann gibts ausfall für die im GA festgelegte reparaturdauer für eine fachgerechte Reparatur.
wurde nicht fachgerecht repariert, hat der Sachverständige (im Rahmen der nachbesichtigung) eine Reparaturdauer für die vorliegende reparatur festzulegen.
So schauts aus, Jungs

schönen Gruß, christian
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  #3  
Alt 20.10.2005, 03:50
Guido S Guido S ist offline
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Registriert seit: 03.2003
Ort: Lembeck
Beiträge: 2.589
Guido S befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
hallo phillip,

Zitat:
Hab gleich mal bei einer Werkstatt angerufen und die wollten mir weiß machen, dass ein Anspruch auf einen Leihwagen erst bei Reparaturbeginn besteht. Da die sehr wahrscheinlich wohl Teile bestellen müssen, würde die Lieferzeit seiner Meinung nach nicht dazu zählen (Als Anspruch auf Leihwagen) und wäre persönliches Pech

andere werkstatt suchen ! vorausgesetzt das fahrzeug ist NICHT mehr verkehrssicher (im konkreten fall ist ein zerbröselter scheinwerfer schon grund genug !) gibt es den ersatzwagen bis das auto fertig ist und zwar ab schadentag.
allerdings muss die werkstatt bei verzögerten ersatzteillieferungen diese belegen !

im übrigen würde ich in jedem fall einen anwalt einschalten, das erspart unnötigen ärger und schriftverkehr !


guido
__________________
RE-GP 930

http://www.schuchert-kfz.de/
http://www.ogrt.de
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