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 Hallo ,
 ich hatte diese Info hier auch schon mal eingestellt.
 Juergen
 
 Sehr geehrter Herr xxxxxx,
 
 ich danke für Ihre Anfrage.
 
 Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für
 Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind
 Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr
 vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen
 Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur
 noch als Empfehlungen anzusehen.
 Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im
 Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen
 sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle
 Reifen, die mit einem Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf
 ZR-Reifen.
 Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im
 Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt.
 Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der
 Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den
 verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch
 verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung
 der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine
 Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die
 Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr
 gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine
 Teilschuld treffen.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 Im Auftrag
 
 Reimer Speck
 
 Kraftfahrt-Bundesamt
 Abteilung Technik
 24932 Flensburg
 
			
			
			
			
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