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  #1  
Alt 24.09.2010, 18:01
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eben.
Jendenfalls und vorallem bei einem alten 11er.
__________________
Gruss, Uli
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  #2  
Alt 24.09.2010, 18:22
Benutzerbild von didixjr
didixjr didixjr ist offline
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didixjr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi !!
Danke für die promte Antwort. Ich habe vor Abschluss nur einen Blanko Kaufvertrag unterschrieben ,auf dem ausser „Wie besichtigt und probegefahren“ nur noch die Daten des Autos und der Verkäufer und Käufer stehen. Einen Vertrag über die Provision von 1500 Euro zwischen Werkstatt und Käufer habe ich nie gesehen. Weiss ich auch nur durch mündliche Aussage des Meisters.Und einen Vermittlervertrag hab ich leider auch nicht. Dass das Auto wieder in Österreich ist,und mit ausgebautem Motor und zerlegter Kupplung auf der Bühne steht, weiss ich erst seit heute Mittag telefonisch !! Also nehme ich mal an,dass die Werkstatt es selbst entschieden hat,den Porsche zu zerlegen. Vielleicht fällt Euch noch was ein !!! Mir wäre mit jeder Information geholfen !!!!!!
Nochmals liebe Grüsse aus Wien
DIDI
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  #3  
Alt 24.09.2010, 19:07
d911o d911o ist offline
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d911o befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.

Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus

In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk
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  #4  
Alt 24.09.2010, 20:41
Benutzerbild von Winnerl
Winnerl Winnerl ist offline
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Zitat:
Zitat von d911o Beitrag anzeigen
Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.

Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus

In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk



Warum soll er jetzt zum Anwalt geben und dem 500,-- in den Rachen stecken ?

Der Fall ist klar, es ist ein Verschleissteil, fertig.
Man kann sich diesen Schaden nur erklaeren, weil der Kaeufer mehrmals versucht hat zu testen wie schnell das Auto von o auf 100 geht, und dabei ist ihm die Kupplung hopps gegangen.

Wenn der Tscheche will kann er ja zum Anwalt gehen. Und dann muss er beweisen dass er die Kupplung nicht wegen unsachgemaesser Behandlung ruiniert hat. Und wenn er das kann, dann ist erstmal die Werkstatt dran, die hat das Auto verkauft, und die haette es wissen muessen.

Keine Sorge, da kommt gar nichts! Der probierts halt mal, dass ist ja sein gutes Recht.

Gruesse
Walter
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  #5  
Alt 24.09.2010, 20:51
Benutzerbild von didixjr
didixjr didixjr ist offline
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Beiträge: 45
didixjr befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Danke nochmals )

Und zu Winnerl : Das kann natürlich auch wirklich so geschehen sein ! Denn jetzt bekommt die Aussage des Porschemeisters gleich noch mehr Gewicht: „ Dem hab ich mal gezeigt, wie so ein Porsche geht !! So richtig am Drift’’--- Und der Käufer sagte : ’’ So eine Probefahrt hatte ich noch nie ’’!! Und wenn er es dann bei der ersten Ausfahrt,als die Kupplung möglicherweise durch die Extrem-Probefahrt schon beleidigt war,gleich selbst wissen wollte,wäre das Resultat klar !!!!

Gruss DIDI
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  #6  
Alt 25.09.2010, 08:13
d911o d911o ist offline
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d911o befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,
@Didi: dann lass mal hören, wie die Sache ausgegangen ist. Daumen drück !
@Walter: just my cents, ich schrieb "ich würde", das heißt nicht, dass Didi blind meiner Meinung folgen sollte Natürlich versucht es der Käufer, das ist doch klar Grüße, Dirk
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  #7  
Alt 25.09.2010, 08:27
Benutzerbild von kyra55
kyra55 kyra55 ist offline
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Beiträge: 118
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wenn ihr das aber mal aus sicht des käufers betrachtet ist es für den auch nicht so toll, vielleicht ist er einfach nur gefahren und die kupplung ist über den jordan gegangen, ich würde mir die kupplung anschauen und dann vor Ort entscheiden, Fair Play hat immer noch am meisten gebracht.
Wenn ihr euch ein Auto für +- 20.000 Teuronen holen würdet und es würde 1 Tag später den Geist aufgeben wäre die Resonanz genau andersrum, bin ich mir sicher ...

gruß

wolfgang
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