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Alt 15.06.2004, 02:03
gilles027 gilles027 ist offline
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Beiträge: 542
gilles027
Beitrag

@alle
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus.
Was muß der Verkäufer angeben und was nicht.

Bei meinen älteren 911 war es eigentlich immer so, dass die Verkäufer rumdrucksen (weiß nicht, oder 5. Hand, was nach 20 Jahren eben normal ist...).

Später hab ich bei einigen gemerkt, dass nachlackiert wurde. Steinschlag oder Kotflügel/Auffahrunfall, das weiß man zwar nicht, könnte man aber doch nachvollziehen/feststellen.

Inwieweit ist der Käufer in einem solchen Fall zu belangen, wenn es Privatverkauf ist. Was hat sich hier geändert beim PKW Kauf/verkaufsrecht.

Gruß
Gilles
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