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  #18  
Alt 18.10.2005, 07:58
UP1211 UP1211 ist offline
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Beiträge: 168
UP1211
Zitat:
Zitat von Guido S
hallo,



die nutzungsausfallentschädigung bekommst du wenn der sachverständige ein nachtragsgutachten über die erfolgte rep. macht oder das anderweitig nachgewiesen werden kann.

guido

... dann will die Versicherung die Reparaturrechnung sehen !!!
1. Keine Rechnung (anderweitiger Nachweis) = keine Mehrwertsteuer.
2. Rechnungsbetrag billiger als lt. Gutachten (darauf wollen ja alle hinaus) =
Versicherung verrechnet den Nutzungsausfall mit den überzahlten Repara-
turkosten gem. Gutachten.

Fazit: die (Versicherungen) sind doch nicht blöd ! Außerdem sind die arm und müssen sparen (für den nächsten Verwaltungs-Wolkenkratzer)



Gruß UP1211
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