... jedoch steht im KFZ-Schein selten ein Mass sondern eher ein Typ
insofern gibt´s da schon mal "Ausnahmen" ...
Auch wenn es das dp11-Gutachten nur für die Modelle SC + C1 gibt, so wurde in der Vergangenheit immer dieses Gutachten als Basis verwendet für "ähnliche Anlagen" ...
So muss es sich wohl zugetragen haben das ein Turbo eine "dp11" eingetragen bekam, schlußendlich sagt der Gesetzgeber/Polizei ob´s zu laut ist oder nicht nicht und da wir anno 198x auch mit 103 phon Standgeräusch keine Probleme bekamen wird es auch heute noch so gehandhabt ...
Länge und Breite interessieren den TÜV wohl weniger, eher die nachvollziehbare "Art und Ort der Kennzeichnung" die da lautet:
dp11, graviertes Metallschild, auf dem Schalldämpfermantelblech aufgeschweißt, von unten lesbar.
Und da dp eine Marke ist, ist auf dem Schild unter anderem auch das Logo ...
Gruß Dieter, der jetzt hoffentlich alle Klarheiten beseitigt hat
