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  #1  
Alt 04.08.2005, 01:52
Benutzerbild von 2freede
2freede 2freede ist offline
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Beitrag keine ASU mehr dank H-kennzeichen !

... da gehe ich doch heute morgen voller freude mein elferlein anmelden ... nur etwas getrübt von der tatsache, dass diesen monat noch die alljährlich fällige asumogelpackung anfällt .. da erwähnt die nette dame am schalter so nebenbei, dass man mit h-kennzeichen nun keine asu mehr benötigen würde und rubbelt mir das kleberlein fluchs von dem nummernschild.

ich erstmal perplex und erstaunt zugleich frage sie, seitwann denn das so sei ... "wir haben das vor kurzem mal festgestellt" ... schön sage ich mir und will mich schon über den tresen hängen und ihr einen dicken kuss geben .. doch dann hat sie twas perplex geschaut .. und so werde ich ihr dann eben nur ein yes törtie vorbei bringen.

eventuell wars ja ein alter hut ... für mich wars jedenfalls ein klasse morgen .. wenn ich so so nachdenke wie ich immer mit schraubendreher beim abgastester meine vertauens vorgefahren bin ... an den webern gedreht habe bis dann alle beteiligten zufrieden waren ...

klasse!!

freede
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  #2  
Alt 04.08.2005, 02:18
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andreas 1,2 & 3,2 andreas 1,2 & 3,2 ist offline
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jo, das ist so

diese reglung hat aber nix mit dem h-kennzeichen zu tun - sondern mit dem baujahr.


gruß andreas
mit asufreiem nummernschild
auf dem käferlein

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  #3  
Alt 04.08.2005, 02:24
Gueni
 
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stimmt und das baujahr war glaub ich 1968 und juenger ... ausser es hat sich was geaendert und es gilt jetzt wirklich mit H-Kennzeichen = ohne ASU ...
weiss das jemand GENAU und wenn ja, wo steht das ?
Gueni
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  #4  
Alt 04.08.2005, 02:28
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Olaf964 Olaf964 ist offline
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mein 66er Fiat braucht auch keine AU.

Gruß Olaf
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  #5  
Alt 04.08.2005, 02:30
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andreas 1,2 & 3,2 andreas 1,2 & 3,2 ist offline
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google sagt:

Die Pflicht zur Abgasuntersuchung besteht bei ,,Benzinern" erst ab 1.7.1969 und bei Dieselfahrzeugen ab 1.1.1977 (jeweils Tag der Erstzulassung).

http://www.rhein-sieg-kreis.de/kreis...a/oldtimer.htm


es ist aber definitiv kein h-kennzeichen von nöten.

gruß andreas
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... und wieder ein unqualifizierter beitrag vom andreas


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  #6  
Alt 04.08.2005, 02:33
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Thomas Lundt Thomas Lundt ist offline
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Hallo Ihr Abgasdiskutierer, hier die amtliche Version,
alle Kfz die nach dem 01.Juli 1970 zugelassen wurden sind unabhängig vom H-Kennzeichen zu Prüfung nach den Regeln der ASU verpflichtet. Das ist fakt.
Aber auch Zulassingsbeamte sind nur Ménschen und können sich irren.
Gruß aus der Hauptstadt
Thomas Lundt
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  #7  
Alt 04.08.2005, 02:33
Gueni
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von andreas 1,2 & 3,2:
<STRONG>
es ist aber definitiv kein h-kennzeichen von nöten.
gruß andreas</STRONG>[/quote]

Danke, Andreas,
wie stehts aber mit der quasi Umkehrung:
wenn H-Kennzeichen, dann NO ASU ?

danke Thomas, hast mich aller Hoffnungen beraubt, dass der Maerchenaufkleber wegfallen kann.

Gruss: Gueni

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  #8  
Alt 04.08.2005, 02:35
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andreas 1,2 & 3,2 andreas 1,2 & 3,2 ist offline
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@ Thomas Lundt

komischerweise differieren die daten jetzt genau um 1 jahr
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  #9  
Alt 04.08.2005, 02:54
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das mit den autos mit bj vor x.x.1969 wusste ich ja auch ... deshalb habe ich mir mit meinem 71er ja so in den a... gebissen.
selbst die argumentation, dass dieser wagen auch schon vor dem stichtag in dieser ausführung gebaut wurde ließ man bei tüv und behörden nicht gelten (habe da schon etwas hinter mich gebracht..)

die aussage der dame hinterm tresen: "... EIN h-kennzeichen ... und KEINE asu" ... als kausalzusammenhang :-)
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  #10  
Alt 04.08.2005, 03:03
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Wooky Wooky ist offline
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Wooky
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1970 ist das falsche Datum. ASU Befreiung betrifft nur Fahrzeuge bis zum irgendwasten 1969.
Ob es darüberhinaus Änderungen durch das H-Kennzeichen gegeben hat, weiss ich nicht

Gruss Wooky (dereinenKarmann01041970mitASUPlaketteinDeutschlan dstehenhat)
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...aus den anderen lief immer Wasser raus....
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  #11  
Alt 04.08.2005, 03:19
roadrunner roadrunner ist offline
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Also ich habe den konkreten Fall, muss bald eine Kiste (die ich gerade aufbaue) mit EZ Ende Juli 1969 durch den TÜV bekommen und würde gern ohne Vergaser-Schraubendreher zum TÜV fahren - aber is' nich', die Knaben haben mir schon erzählt, dass Autos mit EZ nach dem 1.7.69 da durch müssen...

...also wer mir ein offizielles und vom TÜV akzeptiertes Blatt mit 1970 mailt, dem gebe ich ein Bier aus, versprochen!

Viele Grüße,

Roadrunner-Thomas
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  #12  
Alt 04.08.2005, 03:25
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also ich werde die nette dame hinterm tresen nochmals anfragen, wenn ich ihr das yes törtie vorbei bringe ... ob sie mir eventuell den gesetzestext ausfindig machen kann .. werde mal ein zweites bestechungstörtie in die tasche stecken :-)

freede
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  #13  
Alt 04.08.2005, 03:30
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Was ist Dein Wagen denn für ein Baujahr?
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  #14  
Alt 04.08.2005, 03:40
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Torge
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Hallo


Abgasuntersuchung

Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung (AU) unterzogen werden. Für Pkw mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) und geregeltem Katalysator sowie für Pkw mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) beträgt dieser Zeitabstand bei erstmals in den Verkehr gekommenen Pkw 36 Monate, für die weiteren Untersuchungen 24 Monate bzw. 12 Monate bei ungeregeltem oder ohne KAT. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Fristen ist der Fahrzeughalter.

Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht sind:
Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als 4 Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als 4 Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h haben oder die vor dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (sog. Quads).
Die bei der Untersuchung ausgestellte Prüfbescheinigung muss aufbewahrt und unter anderem der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Bei der Veräußerung eines Fahrzeugs muss die Prüfbescheinigung dem Erwerber ausgehändigt werden.
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  #15  
Alt 04.08.2005, 03:54
Flash Flash ist offline
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Flash
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Hallo freede,

warst Du zufällig am 1. April auf der Zulassungsstelle??

Ich fürchte Dein zweiter Gang zu der netten Dame wird deren Irrtum aufklären, ansonsten tut es spätestens der TÜV-Prüfer bei der nächsten HU oder ein grünes Männchen falls Du in eine Polizeikontrolle geraten solltest.

Schade, es wär zu schön gewesen...

Grüße,
Jens

PS: Falls die Dame bei ihrer Meinung bleiben sollte, würde ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Dann kannst Du ein eventuelles Bußgeld gleich an die Zulassungsstelle weiterleiten.

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