Hallo
Jungs ich kann nur den Kopf schütteln.
Erst mal ein Auto kaufen dessen Betrieb im Bereich der StVZo nicht zulässig ist. Dann beim Vorbesitzer nicht Rückrüstung oder Beschaffung eines Gutachtens einfordern.
Und der Tip den Bullen was vom Pferd zu erzählen kann auch Böse ins Auge gehen.
Am besten sagt man immer das man das Auto fährt und keine Ahnung hat was wo dran ist dafür gibts ja die Werkstatt. Die nächste Stufe heisst: "Ich mache hier und jetzt keine Angaben zur Sache" oder; "Bitte befragen Sie meinen Anwalt

"
Grüsse