Zitat Wolfgang:
Tatsache ist doch wohl eindeutig, daß sie zu laut ist, oder gibt es bei Euch oben andere Grenzwerte???
@Wolfgang:
?? was ist zu laut wenn der Gesetzgeber bzw. der TÜV das Gutachten ausgestellt hat ?
lt.Prüfbericht 5-PB-349/85 ist die dp11 in Fahzeugen zulässig die nachstehenden ABE-Nr. entsprechen:
1. B782 = SC
2: B782, ab Nachtrag III für C1
3: E332 C1
Eintragung in den Fahrzeugbrief:
Ziffer 30:
zu 1: 100phon
zu 2: 98phon
zu 3: 98phon
Ziffer 31:
zu 1: 80phon
zu 2: 80phon
zu 3: 80phon
die angegebenen Werte für das Fahrgeräusch wurden entsprechend der Richtlinie 70/157/EWG in der z.d.Z. gültigen Fassung 84/372/EWG im 3.Gang ermittelt.
... ich wehre mich einfach nur gegen Statements "
vergiss es", sows bringt mich auf die Palme.
Und wer eine dp11 schlecht macht eckt bei mir persönlich an
Gruß Dieter