moin zusammen,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Ich hoffe es handelt sich um einen Rahmenschaden, ein Blechschaden wird Dir aus der Miesere nicht helfen. [/quote]
das ist nicht ganz richtig. jeder schaden wo etwas ausgebeult oder erneuert wurde ist offenbarungspflichtig !
wenn der wagen als unfallfrei angeboten wurde ist das eine zugesicherte eigenschaft die er eben nicht erfüllt.
wenn der verkäufer dann noch händler ist dürfte das eigentlich kein problem sein.
aber letztendlich ist das alles theorie, recht haben und recht bekommen sind immer noch 2 paar schuhe.
schließlich bekommt man in deutschland kein recht sondern ein urteil und das muß man eben abwarten.
guido
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