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Alt 16.03.2005, 15:30
elfer elfer ist offline
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elfer
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Hallo Freunde,

muß nun auch noch etwas Senf dazugeben, nachdem ich die bisherigen Beiträge gelesen habe...

Ein juristisches Problem kann ich hier nicht erkennen!

Anbieter A bietet eine Ware zu einem bestimmten Preis an. Interessent B will diesen Preis nicht zahlen, sondern bietet einen deutlich niedrigeren Preis, den A akzeptiert. Damit ist das Geschäft beschlossen und erledigt, wo liegt das Problem?

Wer eine Summe bietet, sollte sich vorher über die Verbindlichkeit seines Gebotes im klaren sein, oder dies an Bedingungen knüpfen, was allerdings einer Unverbindlichkeit, somit Nichtigkeit des Gebotes gleichkommt, denn er erwartet doch auch, daß nach Annahme des Gebotes der Verkäufer den Artikel auch ausschließlich an ihn verkauft, oder liege ich da falsch?

Meines Erachtens bereut hier der Bieter sein Gebot oder versucht, nachträglich, die Voraussetzungen für die Abgabe des Gebotes zu relativieren. Ein Inkaufnehmen möglicher Schwächen des Wagens erkenne ich in der Abgabe eines deutlich niedrigeren als des vom Verkäufer geforderten Preises. Somit ist es halt Pech, wenn die Ware nicht den Vorstellungen entspricht. Deshalb sollte man eine gewisse Vorsicht bei Blindgeboten walten lassen.

Im übrigen bin ich der Ansicht, daß man zu seinem Wort stehen sollte und ansonsten ein Weichei ist. Mit unverbindlichem Gefasel kommen wir leider nicht weiter, wie man täglich in den Medien beobachten kann.

Ich würde in diesem Fall dem Anbieter einen angemessenen Betrag für seine Aufwendungen zahlen, Lehrgeld muß sein, merkt man sich dann besser für' s nächste Mal. Jetzt allerdings noch nachzutreten und den Verkäufer irgendwie zu bedrohen oder in Mißkredit zu bringen halte ich für falsch und charakterlich bedenklich...

Meine Meinung.

Michael
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