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Alt 15.03.2005, 05:25
gilles027 gilles027 ist offline
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gilles027
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Hallo,

stimmt Guido, 14 Tage Rückgaberecht sind aus dem Reich der Fabel. Ein frommer Wunsch aller Käufer "erst mal probieren". Funktioniert bei Gebrauchtwagen so nicht und kann auch nicht funktionieren.

Bezüglich des anderen Problems wünsche ich viel Glück. Was ich jetzt mit meiner Pappe erlebt hab beschert einem einige schlaflose Nächte. Wenn der darauf pocht, steht in den Sternen wie die Sache letztlich ausgeht. Ist im Ermessen des Gutachters und des Richters, und mit der Abgabe eines Gebotes und der Zusage der Gegenseite entsteht/kann durchaus ein rechtskräftiger Vertrag.

Es gibt nur eine Möglichkeit rauszukommen: Der Gegenseite den Betrug beweisen, sonst...
Viel Glück von mir jedenfalls.

Gruß
Gilles
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