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Alt 27.03.2004, 02:43
guido_993cab guido_993cab ist offline
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guido_993cab
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hallo jungs,

ich habe absichtlich so zweifelnd (mit fragezeichen) zum "umtauschrecht" formuliert, weil ich das beim gebrauchtfahrzeughandel auch noch nie gehört habe.

aber gunnar hat es ja nun mal so geschrieben. und wenn es also wirklich ein umtauschrecht oder besser rückgaberecht ist, wie es hierzulande im einzelhandel üblicherweise verstanden wird, dann sollte es auch keine schwierigkeiten geben. das hängt aber nun davon ab, wie es wirklich ausgestaltet ist, und das interessiert mich immer noch.

also: mal vorausgesetzt, ich kann das fahrzeug innerhalb von 14 ohne schwierigkeiten zurückgeben, brauche ich keine probefahrt vor abschluß. dann habe ich nähmlich die bessere möglichkeit, das fahrzeug tagelang in ruhe zu fahren und z.b. im pz durchsehen zu lassen. das risiko des abschlusses mit kaufpreiszahlung ist dann auch relativ gering, denn wenn ein händler so weitgehende rechte einräumt, wird das fahrzeug nach menschlichem ermessen in ordnung sein bzw. er wird voerher alle bekannten mängel mitteilen.

ich´s glaubs ehrlich gesagt auch nicht, das es so funktioniert, aber vielleicht kann gunnar uns ja noch aufklären.

grüße, guido
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