Hi !
Möglich ist das H-Kennzeichen,wenn das Auto
30 Jahre alt ist.
Wurden Umbauten vorgenommen,müssen diese
mindestens 20 Jahre alt sein.
Diese Umbauten werden dann unterschieden nach
zeitgenössich und nicht zeitgenössisch.
Diese Unterscheidung liegt vielfach im Ermes-
sen des jeweiligen Sachverständigen,der das
Auto zwecks Umschlüsselung (Nr.98)abnimmt.
Dahinter steckt folgendes:
Der Gesetzgeber sagt,daß 30 Jahre alte Autos,
sofern sie im O-Zustand sind,oder wenn an
ihnen zeitgenössische Umbauten vorgenommen
wurden,erhaltenswertes Kulturgut sind,wofür
dann per Umschlüsselung die Steuerersparnis
möglich ist.
Denn O-Katalog des TÜV kannst Du einsehen,
wenn Du
HIER KLICKST. -Per Rechtsklick/Ziel speichern auch zum Download
Gruß
Artur,
der z.Zt. noch mit den Sachverständigen kämpft.
Die wehren sich wie Guido....