Hi Olli,
Glück gehabt, daß das Kennzeichen wieder da ist. Ich habe letztes Jahr mein hinteres Kennzeichen verloren.
Zur Polizei mußt Du nur, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde bzw. der Verdacht besteht. Bei Verlust mußt Du nur zur Zulassungsstelle, wo Du den Verlust schriftlich bestätigen mußt. Dann bekommst Du zu den üblichen Tarifen ein neues Kennzeichen (neue Nummer), das alte wird erst einmal gesperrt, was bei einem Wunschkennzeichen besonders ärgerlich ist. Es soll Landkreise geben, die bei Diebstahl oder Verlust keine Wunschkennzeichen austellen, um Mißbrauch vorzubeugen. Das ist dann besonders ärgerlich.
Liebe Grüße
Peter
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