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Alt 23.03.2004, 10:39
guido_993cab guido_993cab ist offline
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guido_993cab
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hallo,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Laut seiner Aussage ist eine automatische Leuchtweitenregulierung nicht nötig.[/quote]

§ 50 StVZO - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

soweit der fachmann.

grüße, guido
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