Thema: zum kot...
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 02.10.2004, 09:48
Waffel Winnie
 
Beiträge: n/a
Beitrag

Hi,
Ebay jaja, des einen Lust des anderen Frust... meinen tollen frisch überholten Motor hab ich ja auch über Ebay bekommen...

aber beachte bitte:
Wenn der Verkäufer es nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, gilt die Sachmängelhaftung auch bei ihm, selbst wenn er nur privat-Mann ist (dann ist sie nur 1 Jahr). Und bei Ebay-Geschäften wird selten im Auktionstext was von Ausschluß der Sachmängelhaftung geschrieben, weil sonst weniger geboten würde. Von der Seite ist Ebay sogar gut. Heb Dir nur immer schön die Artikelbeschreibung ausgedruck auf.

Wichtig ist bei dem Thema aber, daß Du ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung geben musst!
Wenn Du ohne Rücksprache bei ihm die Felgen reparieren lässt, dann zahlst Du den Schaden selber, und er ist raus aus der Haftung.

Klär also bei ihm ab, ob er die Felgen zurücknehmen will, reparieren will oder ob er Deine Reparatur bezahlt.
Übrigens: die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Nachweispflicht.

Ach ja: Ich bin kein Anwalt. Also alle Angaben ohne Gewähr. Hab aber zu dem Thema schon viel gelesen...

Grüße
Winnie
Mit Zitat antworten