Also, ich habe auch das LEnkrad vom 996 in meinem 993 und zwar auch vom PZ eingebaut.
Aber ich verstehe trotzdem die Bedenken nicht, ich kann doch auch ein LEnkrad ohne Airbag einbauen z.B. vom RS , warum soll da der Versicherungsschutz erlöschen ? Welcher Versicherungschutz erlöscht ? Meiner oder der vom Fahrzeug ? Ausserdem bin ich auch nicht verpflichtet, wenn nach einem Unfall der Airbag ausgelöst wurde wieder ein Lenkrad mit Airbag einzusetzen.
Ausserdem wird ein leicht anderer Airbag immer noch besser sein als gar keiner, auch wenn er vielleicht nicht ganz optimal für dieses Fahrzeug ist. Es wird ja auch kein Unterschied beim Airbag gemacht , ob der Fahrer 1,50 oder 2 m ist oder 50 kg oder 200 wiegt.
Fazit: Vorsicht ist immer gut , Fragen auch aber man sollte es auch ncit immer übertreiben mit der Vorsicht, da gibt es in der Manta-Szene ganz andere Sachen.
Gruss
Juergen
Gruss
Juergen
|