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Alt 08.11.2004, 14:38
Daniel Daniel ist offline
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Daniel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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@Ralf

Zur Überführungsnummer gibts noch folgendes zu sagen. Die gibts nur wenn das Fahrzeug nicht älter als 10 Jahre alt ist, ODER die MFK (TÜV in CH) nicht länger als 1 Jahr her ist. Ansonsten muss eine Werkstatt die Überführungstauglichkeit des Fahrzeugs bescheiningen. Dh. es werden Reifen, Bremsen, Licht usw auf die Betriebstauglichkeit kontrolliert. Sonst muss das Auto auf den Hänger. Dies geschieht darum damit das Amt welches Dir das Ü-Schild ausstellt die Sicherheit hat, dass der zu überführende Wagen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und vor allem keine Gefahr für den restlichen Strassenverkehr darstellt. Mit der Überführungsnummer kannst Du dann max. 35 Tage und vollem Versicherungsschutz fahren. Die Nummer kannst Du als Souvenir behalten... Vom Generalimporteur (AMAG für Porsche in CH)bekommst Du die Bestätigung das einerseits keine offene Zollschuld auf dem Wagen lastet, und viel wichtiger, mit dieser Bestätigung kannst Du am Grenzübergang D-CH beim Schweizer Zöllner eine EUR-1 Bescheinigung verlangen. Diese bestätigt das Du ein Produkt in den EU-Raum einführst das in diesem produziert wurde. Somit entfällt der Zoll. Habe die ganze Chausse gerade vor 3 Wochen hinter mich gebracht...

Grüsse, Daniel
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