Hallo Christian,
aus gründlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, daß bei sachgerechter Einlagerung keine Standschäden zu befürchten sind! Alles im einzelnen aufzuführen, wäre mir zu aufwendig und letztenendes auch zu mühsam erworbenes Knowhow...
Da man ein Fahrzeug für längere Aufbewahrung speziell konditionieren muß, macht es wenig Sinn, diese Prozedur zwischendurch zu wiederholen. Sogenannte Erhaltungsfahrten geben einem zwar ein gutes Gefühl und frischen die Beziehung zum Fahrzeug wieder auf, sind dafür aber technisch nicht zu begründen und daher auch nicht sinnvoll.
Eine natürliche Grenze für eine mittelfristige Stillegung liegt bei 18 Monaten. Wenn innerhalb dieser Frist das Fahrzeug nicht wieder zugelassen wird, verfällt der Brief und das Kennzeichen. Für eine erneute Zulassung ist dann eine sog. Vollabnahme ( früher Baurat) nötig. Es gibt einen neuen Brief und eine sorgfältige Prüfung und kostet etwas mehr als die normale 2-jährige TÜV- Prüfung.
Der Versicherungsrabatt verfällt seit einiger Zeit nicht mehr automatisch von Jahr zu Jahr, sondern bleibt bestehen ( bei den meisten Versicherern bis 7 Jahre, trotzdem erkundigen!).
Grüße
Michael
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