<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Reisschüsselfahrer:
<STRONG> allerdings hat man neuerdings auch Garantieansprüche bei Käufen von Privat, nur mit eingeschränkter Dauer. </STRONG>[/quote]
zum Thema selber kann ich nicht viel sagen, aber der Unterschied zwischen Privat und Händler ist, daß man als Privater die Gewährleistung komplett ausschliessen kann, als Händler (beim Verkauf an Privat) geht das auf keinen Fall - die GWL kann bei gebrauchten Fahrzeugen auf 1 Jahr reduziert werden (eine Klausel die die Gewährleistung ausschließt ist unwirksam und bewirkt automatisch eine 2jährige Gewährleistungsfrist), das ist alles.
Verborgene Mängel und/oder Betrug sind sowieso besondere Fälle...
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Grüße
shneapfla
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