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Alt 01.10.2004, 04:28
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Uli911 Uli911 ist offline
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von MaxB:
<STRONG>@Dirk

.... aber
-Verkauft ein Händler diese Wagen im eigenen Namen, dann ist der Verkauf Umsatzsteuerpflichtig! Diese 16 % kann man sparen. .....

Dann kann der Kunde seine Kaufpresivorstellung erzielen und der Käufer hat mind. 16 % gespart.
Max</STRONG>[/quote]

Es dürfte sich wohl um einen § 25a UStG Fall handeln. Der Händler hätte also nur USt aus seiner Marge abzuführen. Der Käufer "merkt" davon nichts.

Vor Einführung des § 25a UStG war es üblich, dass Händler "in Kommission" verkauft haben, um eben keinen Wettbewerbsnachteil (gegenüber privat- Verkäufen) in Höhe der USt zu haben.

Jetzt scheint mir der Grund eher ein Versuch zur Umgehung der Gewährleistung zu sein.
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Gruss, Uli
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