@Dirk
" "Oldtimer Garage Memmingen" -"Vermittlung im privaten Kundenauftrag"....aber für mich hört sich das so an als wolle sich ein Fachhändler aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht herauswinden."
Kann man so pauschal nicht sagen. Die Gewährleistung ist sicher eine berechtigte Überlegung, aber
-Verkauft ein Händler diese Wagen im eigenen Namen, dann ist der Verkauf Umsatzsteuerpflichtig! Diese 16 % kann man sparen. Und wenn der Händler stets nur die 16% aufschlägt und keine weiteren Kosten, bekommt er nach einer gewissen Anzahl derart veräußerter KFZ auch reichlich Probleme mit seinem Finanzamt.
-Der Besitzer muß/möchte oder was auch immer seinen PKW verkaufen. Er fragt seine "betreuende" Werkstatt, ob sie nicht jemanden wüßten oder mal rumhören können. Viele KFZ-Werkstätten machen dies und regeln im Namen des Kunden als den letzten Dienst, zumindest an diesem Fahrzeug des Kunden, den Verkauf, immer in der Hoffnung, dass der Wagen auch nach dem Verkauf wieder zur Wartung etc vorfährt.
Man kann es daher auch neutraler sehen.
Positiv könnte man es sehen, wenn der Händler diesen Wagen schon viele Jahre für den Kunden gewartet hat, Blick ins Scheckheft/Rechnungsbelege hilft hier und sich selbst hinter dieses Auto stellt.
Dann kann der Kunde seine Kaufpresivorstellung erzielen und der Käufer hat mind. 16 % gespart.
Wenn der Händler aber überhaupt keinen Bezug zu dem Wagen hat, ihn nicht kennt, dann halte ich es mit Dirk, eher skeptisch.
Bonn-sonnig
Max
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