Hi Mosi,
Dein Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Du den Vertrag über die Fahrzeugwäsche geschlossen hast. Das müßte sich eigentlich vor Ort klären lassen.
Im Hinblick darauf, daß die Haftung für Beschädigungen bei nicht serienmäßigen Spoilern gem. AGB ausgeschlossen sind, sehe ich allerdings Probleme in der Durchsetzung. Eine Chance bleibt dann eigentlich nur noch, wenn die betreffende Klausel nach der Rechtsprechung als unwirksam angesehen wird. Diese Frage müßte einmal geprüft werden, ich kann's als IP-Spezialist leider nicht aus dem Stand beanworten.
Grüße aus Hamburg,
Christoph
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