@ harry:
du hast professionell das ausgedrückt, was ich laienhaft versucht habe darzustellen, vielen dank dafür.
ein rechtsgrundsatz lautet seit dem römischen reich und zu recht: in dubio pro reo. und anbieten kann man viel...ich glaube, das ist der knackpunkt.
verstehe ich das also richtig, dass man das auto erst kaufen müsste, um danach einen möglichen betrug anzuzeigen?
