@ingo: ich sehe das genauso wie meine "vorredner". zeig zivilcourage und erstatte anzeige.
wenn der händler "unschuldig" ist, gibt es ja sehr einfache möglichkeiten, das nachzuweisen (die ich hier natürlich nicht nenne). somit kann der händler, wenn er wirklich ahnungslos das auto im "ist-zustand" gekauft hat, die sache somit an denjenigen "abgeben", von dem wiederum er das auto gekauft hat. daran muss dann auch er ein interesse haben, denn in diesem fall wurde auch der händler betrogen.
gruß
mosi
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mosis straßenelfer:
mosis rennelfer:
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