<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Samariter:
<STRONG>Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr unter die PGG fällt, kann man trotzdem recht sicher sein. Man bekommt eine ofizielle Rechnung und damit auch die gesetzliche Gewährleistung für ein solches Fahrzeug.
Ob es das NonPlusUltra ist sei erst einmal dahingestellt aber mir hat es die entsprechend Sicherheit gegeben.</STRONG>[/quote]
Die neue gesetzliche Regelung besagt doch folgendes, wobei es egal ist ob beim PZ oder freiem Händler gekauft:
Garantiezeit für gebr. Fahrzeuge 1 Jahr. IN den ersten 6 Monaten muß der Händler nachweisen, dass der Defekt oder der Vorschaden, welcher zu diesem Defekt geführt hat erst nach dem Kauf entstanden ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um.
Rainer
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*** manche haben es, manche brauchen es, manche wollen es - aber vielen ist es einfach nicht gegeben.....***
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