hallo,
ist gerade (sinnigerweise mit einem porsche-fahrer) höchstrichterlich entschieden worden:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Ärgerlich, wenn der eigene Wagen bei einem Unfall beschädigt wird – noch ärgerlicher, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht vollständig begleichen will. Ein Porschefahrer hatte der Versicherung des schuldigen Unfallgegners einen Kostenvoranschlag seiner Vertrags-Werkstatt vorgelegt und ca. 15.000 Euro Reparaturkosten verlangt. Das war der Versicherung zuviel: sie machte aufgrund der durchschnittlichen Stundensätze in Autowerkstätten eine Gegenrechnung auf und wollte nur rund 12.500 Euro berappen. Außerdem habe der Porscheeigner den Schaden gar nicht in der Fachwerkstatt beheben lassen, sondern als gelernter Karosseriemeister kostengünstig selbst Hand angelegt. Der Bunndesgerichtshof stellte jedoch klar: der Versicherer des schuldigen Unfallgegners muss den Betrag zahlen, der laut Kostenvoranschlag für die vollständige Reparatur erforderlich ist - auch wenn der Schaden in Wirklichkeit gar nicht, billiger oder auch selbst repariert wird (Az. VI ZR 398/02). Das gelte sogar für die Berechnungen überdurchschnittlich teurer Markenwerkstätten. Zwar sei der Geschädigte verpflichtet, den Schaden gering zu halten und eine günstige Reparatur zu wählen, auf das Leistungsniveau seiner markengebundenen Fachwerkstatt brauche er aber auch bei der sogenannten fiktiven Schadenberechnung nicht zu verzichten. Schließlich seien die dort vorhandenen fahrzeugspezifischen Fachkenntnisse bei der Reparatur hochwertiger Autos erforderlich, um den Schaden sachgerecht zu beseitigen und den Wert wiederherzustellen, den das Fahrzeug vor dem Unfall gehabt hat. [/quote]
grüße, guido
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