Radarwarner wurden zum 01.03.2002 entgültig verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von mindestens 75 € und 4 Punkten in Flensburg geahndet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht.
Da die Polizei ja auch die Geräte beschlagnahmt, ist dann der Kaufpreis auch pfutsch. Lohnt sich das dann wirklich, fragt sich Gudrun.