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Alt 04.08.2005, 03:40
Torge Torge ist offline
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Torge
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Hallo


Abgasuntersuchung

Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung (AU) unterzogen werden. Für Pkw mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) und geregeltem Katalysator sowie für Pkw mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) beträgt dieser Zeitabstand bei erstmals in den Verkehr gekommenen Pkw 36 Monate, für die weiteren Untersuchungen 24 Monate bzw. 12 Monate bei ungeregeltem oder ohne KAT. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Fristen ist der Fahrzeughalter.

Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht sind:
Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als 4 Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als 4 Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h haben oder die vor dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (sog. Quads).
Die bei der Untersuchung ausgestellte Prüfbescheinigung muss aufbewahrt und unter anderem der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Bei der Veräußerung eines Fahrzeugs muss die Prüfbescheinigung dem Erwerber ausgehändigt werden.
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